Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im und durch Sport
Rubrik: Sportpolitik
Das im Dezember 2006 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung" trat nach der Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Der DBS hat es sich zur Aufgabe gemacht, die gesetzlichen Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention zu analysieren, diese im Kontext des organisierten Sports um- und durchzusetzen und damit seiner Aufgabe als Sachwalter der Interessen von Menschen mit Behinderung im Sport nachzukommen.
In der verbandsinternen Diskussion wurden die Inhalte der UN-Behindertenkonvention als Kernthemen für den DBS indentifiziert und ein Positionspapier verfasst.
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten zur regelmäßigen Vorlage von Staatenberichten verpflichtet, in denen Sie über die Maßnahmen berichten, die sie zur Erfüllung Ihrer Pflichten aus der Konvention getroffen haben. Der erste Bericht wurde von der Bundesregierung im März 2011 erstattet.
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der staatlichen Anlaufstelle, ist 2010-2011 zur innerstaatlichen Umsetzung der Konvention federführend für die Bundesregierung ein Nationaler Aktionsplan erarbeitet worden. Am 15. Juni 2011 ist der Nationale Aktionsplan vom Bundeskabinett befürwortet worden.
Ende Oktober 2011 wird der DBS auf seinem Verbandstag mit seinen Landesverbänden die weiteren strategischen Schritte zur Umsetzung der Konvention diskutieren. Die Landesverbände des DBS werden dann auch die kompetenten Ansprechpartner der Kommunen sein.






