Daten, Fakten und Neuigkeiten zum Thema Mikroplastik
Liebe Mitglieder der ADS und solche die es noch werden wollen, sehr geehrte Kooperationspartner, auf diesen Seiten werden wir in den nächsten Wochen Informationen rund um das Thema Mikroplastik sammeln.
14.10.2020
DFB, DStGB und DLT haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf einer Empfehlung des sozioökonomischen Ausschusses (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) abgegeben, den Sie anbei erhalten.
Hintergrund: Die ECHA wird nun den o. g. Generaldirektionen im Dezember einen Vorschlag zur Lösung des Problems vorlegen. Gerüchte legen den Schluss nahe, dass ein Verbot der Verbauung der bisherigen Bodenbeläge nach sechs Jahren erfolgen soll, d. h. jedoch, dass Beläge nach sechs Jahren nicht nur nicht mehr verbaut werden dürfen, sondern dann auch ersetzt werden müssen (keine längere Laufzeit). Diese Frist ist aus Sicht der kommunalen Seite zu kurz, da sie erhebliche Investitionen nach sich ziehen würde. Hier sollte ein längerfristiger Kompromiss gefunden werden.
Der DStGB und seine Schwesterverbände haben dies gegenüber den beiden Generaldirektionen deutlich gemacht und werden auch noch einmal in einem direkten Gespräch gegenüber der ECHA intervenieren.
09.09.2020
Der DOSB hat sich, u.a. im Rahmen seiner Expert*innen-Arbeitsgruppe „Mikroplastik durch Sport in der Umwelt“, intensiv mit den vom Dossier-Einreicher und den Gutachterausschüssen vorgeschlagenen bzw. präferierten Optionen für Füllstoff (der der Definition von Mikroplastik entspricht) für Kunststoffrasensysteme befasst (Die ADS war für Sie ebenso in dieser Runde vertreten). Er ist nach ausführlichen Beratungen mehrheitlich zu den nachfolgenden Ergebnissen gekommen:
OPTION B ist unter gesamtheitlicher Berücksichtigung von ökonomischen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten die ausgewogenste und nachhaltigste Variante.
Download des vollständigen Papiers
08.09.2020
Faktenpapier „Füllstoffe in Kunststoffrasensystemen“Der DOSB und das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) veröffentlichen die zweite aktualisierte Auflage (DOSB-PRESSE) Das Faktenpapier stellt wesentliche Informationen zum Themenkomplex „Sportflächen mit Kunststoffrasenbelag“ bereit. Die nun veröffentlichte Aktualisierung dokumentiert u.a. den derzeitigen Stand themenrelevanter Entwicklungen auf EU-Ebene.
Die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) berät im Auftrag der EU-Kommission derzeit ein (Inverkehrbringungs-)Verbot von Produkten, denen bewusst Mikroplastik zugesetzt wird. Grund für den Beschränkungsvorschlag sind die potenziellen Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die sich aus Mikroplastik in der Umwelt ergeben.Unter die ECHA-Definition von Mikroplastik fallen auch die als Füllstoff für Kunststoffrasen verwendeten Kunststoffgranulate. Nach einer Studie im Auftrag der EU-Kommission sind Kunststoffrasensysteme aufgrund der häufig verwendeten Füllstoffe eine relevante Quelle von Mikroplastik in der Umwelt. Die Risiken, die mit der Freisetzung von Mikroplastik verbunden sind,müssen nach Meinung der ECHA durch EU-weite Maßnahmen wirksam verringert werden. Das Faktenpapier stellt die bezüglich Kunststoffrasensysteme diskutierten Maßnahmen vor.
14.07.2020
Auszug aus dem Newsletter Brüssel Aktuell 24/2020 der Europabüros der bayerischen, baden-württembergischen und sächsischen Kommunen
Mikroplastik: Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse zum Beschränkungsvorschlag
Am 11. Juni 2020 veröffentlichte der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Stellungnahme zum ECHA-Beschränkungsvorschlag für „bewusst zugesetztes“ Mikroplastik, der u. a. ein Verbot von dem als Füllmaterial für Kunststoffrasenplätze verwendetem Mikroplastikgranulat vorsieht (Brüssel Aktuell 27/2019). Der RAC empfiehlt (S. 59 ff.) ein vollständiges Verbot von Mikroplastikgranulat als Füllmaterial für Kunststoffrasenplätze nach einer Übergangszeit von sechs Jahren. Risikomanagementmaßnahmen, die das Austragen des Granulats in die Umwelt minimieren könnten, sind laut RAC vor allem in Bezug auf Praxistauglichkeit und Durchsetzbarkeit weniger effektiv als ein vollständiges Verbot. Dies gelte auch mit Blick auf die Langfristigkeit der Verhinderung einer Umweltfreisetzung von Mikroplastik. Der ECHA-Ausschuss für sozioökonomische Analysen (SEAC) veröffentlichte zum gleichen Thema einen Entwurf einer Stellungnahme. Darin stellt der SEAC u. a. dar (S. 40 f., S. 51 ff.), dass Risikomanagementmaßnahmen zur Eindämmung des Austrags des Mikroplastikgranulats in die Umwelt weniger Kosten verursachen würden als ein vollständiges Verbot. Auf lange Sicht würde eine Freisetzung von Mikroplastik durch ein Verbot jedoch wirksamer verhindert werden. Eine angemessene Übergangszeit würde der Industrie zudem genug Zeit geben alternative Füllmaterialen zu finden und zu implementieren. Bis zum 1. September 2020 kann zu dem Entwurf der SEAC-Stellungnahme im Rahmen einer Konsultation Rückmeldung gegeben werden. Laut dem Zeitplan des ECHA-Beschränkungsvorschlags soll eine gemeinsame finale Stellungnahme im vierten Quartal 2020 an die EU-Kommission übermittelt werden. Eine mögliche Beschränkung soll dann, ggf. mit Übergangszeiträumen, im Jahr 2022 verabschiedet werden. Die baden-württembergischen Kommunen hatten in einem Konsultationsbeitrag u. a. eine vertiefte Prüfung der aktuellen technischen Standards für die Bestimmung, ob bzw. wieviel Kunststoffgranulat künftig in Kunststoffrasenplätze beigesetzt werden darf, sowie einen Bestandsschutz bestehender Kunststoffrasenplätze für ihre Restnutzungsdauer gefordert.
21.10.2019
Vorstandsnews
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
“extrem gut aufbereitet!” zeigte sich der Kollege Uwe Kaliske, Mannheim, der für den Vorstand der ADS die Entwicklungen auf diesem Themengebiet beobachtet, von dem vom DOSB erstellten Informationspapier rund um das Thema Mikroplastik begeistert und verwies auf den Infodienst des DOSB Sportentwicklung im Oktober 2019. In der Tat gibt der DOSB-Newsletter Antworten auf eine Vielzahl von Fragen, die in der öffentlichen Debatte der vergangenen Monate den Trägern beim Bau, Betrieb und bei der Nutzung von Kunstrasenplätzen immer wieder gestellt wurden. Darüber hinaus enthält das Informationsblatt weiteres Hintergrundwissen wie z. B. zusätzliche Publikationen des DOSB selbst und verschiedener Landessportbünde, so dass sich die Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Sportverwaltungen einen sehr guten überblick zum Stand der Diskussion verschaffen können. Der ADS-Vorstand hat sich deshalb entschlossen, in Absprache mit dem Ressortleiter “Sportstätten und Umwelt” Christian Siegel mit diesem Blitzlicht allen Mitgliedskommunen diese Veröffentlichung noch einmal zur Verfügung zu stellen. “Wir würden uns natürlich freuen”, sagt Christian Siegel, “wenn wir mit diesem Informationsschreiben nicht nur ein wenig zur Aufklärung, sondern auch zur Versachlichung beitragen konnten und gleichzeitig auch die Entscheidungsträger in den Kommunen unterstützen können.”
Gleichzeitig verweisen wir auf ein offenes Forum “Nachhaltige Kunststoffrasenplätze: Wohin geht die Reise?” am 06. November 2019. Auch dazu erhalten Sie weitere Informationen, wenn Sie den folgenden Link anklicken:
13.08.2019
Informationen zu Kunstrasenplätzen und Mikroplastik des BMU
In der Berichterstattung kursieren gerade einige Missverständnisse zum Thema Kunstrasensportplätze und Mikroplastik. Dazu erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:
Ob die EU-Kommission ein Verbot von Plastik-Einstreumaterial für Kunstrasensportplätze vorschlagen wird, steht noch längst nicht fest. (...) Wir fordern die Sportverbände deshalb auch auf, ihre Argumente in diese Anhörung einfließen zu lassen. mehr
12.08.2019
FAQ des LSB NS
Der Vorstand des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen hat auf seiner Juli-Sitzung beschlossen, dass der LSB ab dem Förderjahr 2020 nur noch Kunststoffrasensysteme fördert, die ohne Kunststoffgranulat als Füllstoff (Infill) gebaut werden. Hier finden Vereine Antworten auf häufige Fragen an den LSB.
31.07.2019
Faktenpapier "Füllstoffe in Kunststoffrasensystemen"
Der DOSB und das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) haben ein neues Faktenpapier zum Thema „Füllstoffe in Kunststoffrasensystemen im Sport“ bereitgestellt
Das Faktenpapier „Füllstoffe in Kunststoffrasensystemen im Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. (DOSB) und des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) stellt wesentliche Informationen zum Themenkomplex „Sportflächen mit Kunststoffrasenbelag“ bereit.
Hierbei wird vornehmlich die Situation in Deutschland betrachtet. Das Faktenpapier dokumentiert zudem die themenrelevanten Entwicklungen auf EU-Ebene, bei denen die gesundheits- und umweltschutzrelevanten Punkte der o. g. Füllstoffe in den Blick genommen werden.
29.07.2019
Stellungnahme der IAKS Deutschland
Die IAKS Deutschland hat eine Pressemitteilung sowie eine Stellungnahme zum Thema „Mikroplastik“ veröffentlicht. Allgemein mahnt die Organisation darin zur sachlichen Diskussion zum Thema Mikroplastik in Kunstrasen und bietet Lösungen an. Die IAKS Deutschland wird auf dieser Grundlage eine Eingabe bei der ECHA machen und den Beschränkungsvorschlag kommentieren. mehr lesen
26.07.2019
EU: KEIN VERBOT VON KUNSTRASENPLÄTZEN
In einem Informationsschreiben macht die ECHA deutlich, dass vielmehr geprüft wird, ob das als Füllstoff verwendete Kunststoffgranulat künftig nicht mehr nachgefüllt werden darf.
24.07.2019
Mikroplastik - Entwarnung für Kunststoffrasen? - Status quo des Labor LEHMACHER | SCHNEIDER
Nach aufgeheizter Diskussion glätten sich durch Prüfung der Zahlen, Daten und Fakten die Wogen. Die Mikroplastikemissionen aus Kunststoffrasenplätzen gem. „DIN-Bauweise“ sind erheblich niedriger als derzeit in den Medien dargestellt. zum Dokument
19.07.2019
Einige Länder fördern granulatverfüllten Kunstrasen nicht mehr - Beispiel Baden-Württemberg
Die Auszahlung von Landesfördermitteln für bereits erfolgte Bewilligungen ist weiterhin möglich. Für in der Planung befindliche Kunstrasenplätze, die mit Gummigranulaten verfüllt werden sollen, dürfen jedoch ab sofort keine Förderzusagen mehr ausgestellt werden. Zur Seite des WLSB
08.07.2019
Informationsdokument des LSBH
Auszug:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben in den letzten Wochen zahlreiche Anfragen erhalten –, aus dem kommunalen Umfeld, von Vereinen und Sportkreisen, aber auch aus der Politik und den Medien. Hierbei wurde deutlich, dass ein hoher Informationsbedarf zu denjenigen Fragen besteht, die wir aufgearbeitet haben. Vor diesem Hintergrund haben wir am Vorhaben eines Dokuments festgehalten, welches vor allem informieren will. (...)
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Diskussion um Kunststoffgranulat andauern und sich die Debatte grundsätzlich auf die ökologische Verträglichkeit von Kunststoffrasensystemen erweitern wird. Gerne beteiligen wir uns an dieser Diskussion und schreiben auch unser Papier, Stand 1. Juli 2019, entsprechend fort, wenn notwendig. Für entsprechende Anregungen und Beiträge sind Jens Prüller und ich jederzeit dankbar.
Beste Grüße
Andreas Klages und Jens Prüller
26.06.2019
Aktuelles Statement des ADS-Vortandes zum Thema Mikroplastik
Kunstrasenplätze sind ein elementarer Bestandteil der Sportstätteninfrastruktur in Deutschland. Ohne diese Plätze mit ihrer hohen Nutzungsmöglichkeit wäre vielerorts die gute Jugend- und Amateurarbeit im Fußballsport nicht möglich.
Trotzdem müssen Verbände, Vereine und Kommunen aber auch der ökologischen Herausforderung der granulatverfüllten Kunstrasenplätze Rechnung tragen. Dieses Produkt ist aufgrund der in die Umwelt verbrachten Kunststoffmengen nicht zukunftsfähig.
Es geht nun darum einen guten und praktikablen Übergang zu unverfüllten oder mit Alternativprodukten verfüllten Kunstrasenplätzen zu finden.
Hierbei schließt sich der ADS Vorstand der Stellungnahme des DOSB und DFB an, dass es zu einer auskömmlichen Übergangsfrist kommen muss, die es den Verbänden, den Vereinen und den Kommunen ermöglicht, den Trainings- und Spielbetrieb im Fußball in Deutschland am Laufen zu halten.
Karsten Schütze (Wiesbaden), Uwe Kaliske (Mannheim)
ADS-Vorstandsmitglieder
03.06.2019
Weniger Mikroplastik durch Sport
Aktuell beschäftigen sich DOSB und DFB intensiv mit der Thematik möglicher Auswirkungen von Kunststoffrasenplätzen auf die Umwelt. Der DOSB hat dazu eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus Sportverbänden und der Wissenschaft gegründet, die sich am vergangenen Montag konstituierte.
Auszug: Die AG kam überein, dass schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme und nachfolgende Kommunikation über einfach umsetzbare Maßnahmen für Sportvereine und Kommunen notwendig ist, durch die bei fortlaufendem Sportbetrieb der Austrag von Kunststoff in die Umwelt deutlich reduziert werden kann. Neben der Notwendigkeit solcher Handlungsempfehlungen stellte die AG fest, dass es dringend weiterer wissenschaftlicher Expertise zur Praxistauglichkeit alternativer organischer Füllstoffe und zur sportartübergreifenden Eignung von Kunststoffrasenflächen bedarf, die auch ohne Füllstoffe auskommen.
29.05.2019
Mitteilung des DOSB
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) beschäftigen sich aktuell intensiv mit der Thematik möglicher Auswirkungen von Kunststoffrasenplätzen auf die Umwelt. Der DOSB hat dazu eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus Sportverbänden und der Wissenschaft gegründet, die sich am 6. Mai 2019 konstituierte. Auf EU-Ebene gibt es eine Initiative nach der die Verwendung von Produkten, denen bewusst Mikroplastik zugesetzt wird, eingeschränkt werden soll. Der gemeinwohlorientierte Sport fordert eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren, falls der Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) umgesetzt werden sollte, das Inverkehrbringen von Kunststoffgranulaten zur Verwendung in Kunststoffrasensystemen künftig zu verbieten. Bestehende Plätze sind insofern betroffen, als dass bei ihnen aufgrund des Austrags jährlich Granulat nachgefüllt wird. Kunststoffgranulat zum Nachfüllen kann ab dem Zeitpunkt des Verbotes dann nicht mehr (nach)gekauft werden.
Dazu haben DOSB und DFB am vergangenen Freitag auch eine Pressemitteilung herausgegeben: https://newsletter.dosb.de/pressemitteilung/archiv/2019/dosbunddfbfordernuebergangsfristbeimikroplastik/
DOSB und DFB beteiligen sich im Interesse ihrer Mitglieder und des Umweltschutzes auch aktiv mit einer Stellungnahme am laufenden öffentlichen EU-Konsultationsverfahren. Die Positionen zu unserer Stellungnahme finden Sie im Anhang. Wir bitten Sie alle, sich ebenfalls des Themas anzunehmen und sich ggf. auch am Verfahren zu beteiligen. Die Frist zur Abgabe von Kommentaren läuft bis 20. September 2019.
Beste Grüße - Christian Siegel und Karsten Dufft
i. A. Christian Siegel
Ressortleiter Sportstätten und Umwelt
28.05.2019
Stellungnahme des Labor Lehmacher | Schneider zum Schreiben vom DStGB
Uns hat ein Schreiben der Firma Polytan erreicht. Sie haben uns eine Stellungnahme des Labor Lehmacher | Schneider GmbH & Co. KG zum Schreiben vom DStGB in Bezug auf Kunststoffrasenplätze und Mikroplastik zugesendet.
Labor Lehmacher | Schneider GmbH & Co. KG
Baugrunduntersuchungen | Standortbewertung | Gutachten | Baustoffprüfungen
Eignungs- und Kontrollprüfungen | ISO 17025 akkreditiertes Prüflabor
Auszug: "Ob nun ein mit Sand verfüllter Platz, ein Platz mit einem Kork/Sand-Infill, ein nicht verfüllter Platz oder doch Gummigranulat: Alle Spielfelder können gesundheitlich unbedenklich gebaut werden, sofern diese den Anforderungen der gültigen Normen entsprechen."
27.05.2019
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schlägt vor, das Inverkehrbringen von Kunststoffgranulaten zur Verwendung in Kunststoffrasensystemen künftig zu verbieten.
1. Information (englisch) zur öffentlichen ECHA Konsultation zum Thema Mikroplastik: Link
2. Abgabe von Kommentaren zum öffentlichen ECHA Verfahren (Bitte beteiligen Sie sich)
Die Studie des Fraunhofer Instituts
Häufigste Quellen von Mikroplastik laut der Studie des Fraunhofer Instituts "Umsicht" in Oberhausen:
- Abrieb von Reifen
- Freisetzung bei der Abfallentsorgung
- Abrieb von Asphalt (Bitumen)
- Pelletverluste
- Verwehung Sport- und Spielplätze
- Freisetzung auf Baustellen
- Abrieb Schuhsohlen
- Abrieb Kunststoffverpackungen
- Abrieb Fahrbahnmarkierungen
- Faserabrieb bei der Textilwäsche