
Aktueller Stand zum Förderprogramm Nordrhein-Westfalen-Programm I
Das Landeskabinett hat am 23. Juni 2020 das „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ beschlossen. Das Investitionspaket Kommunen soll sich auf insgesamt 3,93 Milliarden Euro (davon Land Nordrhein-Westfalen: 1,99 Milliarden Euro, davon Bundesebene: 1,94 Milliarden Euro) belaufen.
Für die Städtebauförderung wurde angekündigt, dass das Land den kommunalen Eigenanteil in Höhe von 132 Millionen Euro für das Jahr 2020 übernehmen wird.
Das vollständige Schreiben:
Investitionspaket Kommunen NRW - Städtebau
hier: Schreiben der Ministerin Scharrenbach vom 24. Juni 2020
Kurzüberblick: Im Schreiben von Ministerin Scharrenbach vom 24.06.2020
wurden mehrere Anpassungen zu bestehenden und die Einführung neuer
Förderprogramme angekündigt. Im nachfolgenden Schreiben wird der aktuelle
Stand erläutert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie von Frau Ministerin Scharrenbach mitgeteilt, hat das Landeskabinett am 23. Juni 2020 das „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ beschlossen. Der Investitionspaket Kommunen soll sich auf insgesamt 3,93 Milliarden Euro (davon Land Nordrhein-Westfalen: 1,99 Milliarden Euro, davon Bundesebene: 1,94
Milliarden Euro) belaufen. Für die Städtebauförderung wurde angekündigt, dass das Land den kommunalen Eigenanteil in Höhe von 132 Millionen Euro für das Jahr 2020 übernehmen wird. Nach unserem derzeitigen Wissensstand bezieht sich die Ankündigung auf alle im Frühjahr genehmigten Maßnahmen für das Jahr 2020. Der Eigenanteil für Maßnahmen in den Folgejahren oder noch zu beantragende Maßnahmen soll bisher nicht übernommen werden.
Zusätzlich zur Städtebauförderung wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ein Investitionspakt Sportstätten angekündigt. Für
diesen Investitionspakt stellt der Bund den Ländern für das Jahr 2020 nach Maßgabe des Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 150 Millionen
Euro (Verpflichtungsrahmen) für Investitionen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen der Städte und Gemeinden im Bereich Sport zur Verfügung.
Der Verpflichtungsrahmen teilt sich wie folgt auf: 10 Millionen Euro in 2020, 100 Millionen Euro in 2021, 40 Millionen Euro in 2022. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen ca. 34,7 Millionen Euro an Bundesmitteln, welche ebenfalls über die Jahre 2020 – 2022 aufgeteilt werden.
Im Schreiben von Frau Ministerin Scharrenbach wurde angekündigt, den kommunalen Eigenanteil von 10% für das Jahr 2020 ebenfalls zu übernehmen. Antragsfrist für die Förderung soll nach derzeitigen Wissensstand September/Oktober 2020 sein. Die Bewilligungsbescheide sollen demnach frühestens Anfang Dezember den Kommunen zugehen. Entsprechend gehen wir davon aus, dass die meisten Maßnahmen erst im Folgejahr 2021 durchgeführt werden können. Inwieweit hier die Regelungen zur Übernahme des kommunalen Eigenanteils greifen, ist noch offen.
Gegenstand der Förderung sind Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen, sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Die Sportstätten müssen in Gebieten der Städtebauförderung oder in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung liegen. In besonderen Fällen kann die Förderung auch außerhalb einer Förderkulisse der Städtebauförderung erfolgen. Hierfür ist allerdings der besondere Bedarf darzustellen, den die Förderung zur Erreichung der städtebaulichen Ziele verfolgt.
Förderfähig sind die bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist der Ersatzneubau förderfähig. In begründeten Ausnahmefällen sind auch Neubauten för-derfähig. Auch hierbei ist der besondere Bedarf bei der Beantragung der Förderung dazustellen.
Die erforderliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Länder befindet sich derzeit in der Abstim-mung. Der Förderaufruf soll schnellstmöglich nach Abstimmung der Verwaltungsvereinbarung veröffentlicht werden. Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG).
Für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur wurden die bestehenden Fördermittel erneut aufgestockt. Insgesamt stehen nun 600 Millionen Euro für das Programmjahr 2020 zur Verfügung. Das Programm zielt auf die Behebung des Investitions-staus in den Kommunen. Es handelt sich hierbei um ein reines Bundesprogramm ohne zusätzliche Mittel der Länder. Die Förderquote des Bundes beträgt für dieses Förderprogramm in der Regel 45 Prozent der Projektkosten. Bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune besteht jedoch die Möglichkeit, eine Erhöhung der Bundesförderung auf bis zu 90 Prozent zu erhalten.
Die Umsetzung des Programms erfolgt durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Weitere Informationen zum Projektaufruf und den Bewerbungsfristen liegen derzeit noch nicht vor. Bitte prüfen Sie die offizielle Homepage des Förderprogramms unter https://www.sport-jugend-kultur.de/aktu-elles/ in den kommenden Wochen für weitere Informationen.
Zusätzlich zu den unterschiedlichen Bundes- und Landesförderprogrammen legt das Land ein eigenes So-fortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Höhe von 70 Millionen Euro auf. Das Sofort-programm Innenstadt hat zum Ziel alle von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffenen Städte und Gemeinden zu unterstützen. Mit den Mitteln soll den Städten und Gemeinden er-möglicht werden, rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und Perspektiven zu finden.
Vorgesehen sind unter anderem ein Verfügungsfond zur Anmietung von leerstehenden Gebäuden, Bera-tungs- und Unterstützungsangebote im Umgang mit vom Leerstand bedrohten Einzelhandelgroßimmobi-lien, die Übernahme der Kosten des Zwischenerwerbs (nicht der Zwischenerwerb selbst) und die Unter-stützung bei der Vorbereitung eines Zentrenmanagements (nicht die Kosten des Zentrenmanagements).
Es handelt sich hierbei um die Förderung von konsumtiven Kosten. Explizit nicht förderfähig sind die Per-sonal- und Sachkosten der Städte und Gemeinden.
Förderanträge für das Sofortprogramm Innenstadt sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 30. Oktober 2020 zu stellen. Die Bewilligungen sollen den Städten und Gemeinden bis Anfang Dezem-ber 2020 zugehen. Mit einer Veröffentlichung des Förderaufrufs ist in den kommenden zwei Wochen zu rechnen.
Sobald uns weitere Informationen zugehen, werden wir Sie entsprechend informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr.-Ing. Timo Munzinger
Referent des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Dr. Cornelia Jäger
Referentin des Städte- und Gemeindebundes NRW