Newsletter Februar 2020
Themen unseres Newsletters:
1. Kommunale Sportämter im Umgang mit dem Coronavirus
2. Netzwerk Kommune – Kommunale Austauschplattform zum Coronavirus gestartet
3. Wirtschaftliche Konsequenzen der Corona-Krise für SPORTDEUTSCHLAND
4. Verschiebung der Olympischen Spiele in Tokio 2020
Kommunale Sportämter im Umgang mit dem Coronavirus
Es ist erst wenige Wochen her, dass das Coronavirus die Bundesrepublik erreicht hat, und doch hat es unser Leben grundlegend verändert: Schulen und Kindertagesstätten haben geschlossen, Sportvereine und andere Sportanbieter haben ihren Betrieb eingestellt, Spiel- und Übungsbetrieb sind abgesagt, Veranstaltungen finden nicht statt, wir müssen Abstand halten – es besteht eine Kontaktsperre. Wie gehen wir in den kommunalen Sportverwaltungen damit um? Wie können die Arbeitsabläufe und die Förderung des Sports als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe unter den veränderten Bedingungen nicht nur in diesen fordernden Zeiten, sondern trotz der vielen Ungewissheiten auf Dauer gesichert werden? Welche neuen Aufgaben liegen vor uns? Hierzu tauschen wir uns im Vorstand der ADS intensiv aus. Darüber hinaus haben wir noch weitere Kollegen aus Mitgliedskommunen zu ihren Erfahrungen befragt. Allen Sportverwaltungen gemeinsam ist, dass nirgendwo die gesamte Mannschaft an Bord ist. Überall arbeitet ein unterschiedlich hoher Anteil der Beschäftigten - soweit dies der konkrete (Verwaltungs-)Arbeitsplatz zulässt - im Homeoffice. Oft teilt sich das Team in zwei „Schichten“ auf, wobei die eine „Schicht“ beispielsweise in der ersten Woche in der Verwaltung arbeitet, während der andere Teil der Belegschaft zu Hause arbeitet – zumeist mit umgeleiteten Telefon und, wo möglich, per Videoschaltung erreichbar. In der zweiten Woche ist es dann umgekehrt. Grund für die Regelung ist, die Infizierungsgefahr zu reduzieren und dennoch die Abläufe zu sichern. Wenn sich das Digitale auch in dieser Situation als besonders nützlich und hilfreich erweise, so dürfe – so der einhellige Tenor der Kollegen – doch nicht übersehen werden, wie wichtig es sei, dass sich Menschen auch im Sport begegnen und sich mit Gleichgesinnten in der Gruppe bewegen. Dass Letzteres gerade nicht möglich ist, bekämen in besonderer Weise auch die gemeinnützigen Sportvereine zu spüren. Ihnen brächen die Einnahmen beispielsweise aus Kursangeboten und Eintrittsgeldern, aber auch aus Mitgliedsbeiträgen weg, während viele Ausgaben wie Mieten und Betriebskosten für vereinseigene Anlagen weiterliefen. Besonders betroffen seien die Vereine mit hohen Personalkosten. Hinzu käme oftmals, dass bereits gezahlte Kursgebühren für abgesagte Kurse erstattet werden müssten. Bisher – so der bisherige Eindruck – versuchten es die Vereine noch in Selbsthilfe, die Situation zu meistern. Die Vereine sähen es zunächst als ihre Kernaufgabe an, die Mitgliederzahlen konstant zu halten und trotz fehlender „Gegenleistung“ Vereinsaustritte zu vermeiden. „Das Coronavirus beschäftigt das gesamte gesellschaftliche Leben und trifft auch die Sportfamilie sehr hart und unvermittelt. Solidarität, Gemeinschaft und das Erleben von Zusammengehörigkeit haben den Sport in unseren Vereinen groß gemacht. Diese Solidarität erbitte ich jetzt auch von Ihnen in dieser gesellschaftlichen Ausnahmesituation“, appelliert Hans-Jacob Tiessen, Präsident des Landessportverbandes Schleswig-Holstein, in einem Schreiben an die Sportvereine. Noch scheint die Solidargemeinschaft „Sportverein“ im Großen und Ganzen zu funktionieren. Heiner Koch, Fachbereichsleiter bei der Stadt Pinneberg, und Jan-Peter Bertram, Fachbereichsleiter bei der Stadt Norderstedt und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kultur, Schule, Sport der Mittelstädte im Städteverband Schleswig-Holstein, ist noch kein Fall bekannt, dass sich ein Verein zur Abwendung der drohenden Insolvenz hilfesuchend an die Kommune gewandt hat.
Diesen Schritt mussten einige wenige Vereine jedoch schon gehen. Darauf bereiten sich die Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Sportverwaltungen vor. So habe das Sportamt der Stadt Köln, das rund 800 Sportvereine betreut, für diese Fälle ein Notfallprogramm erarbeitet, teilt Gregor Timmer, Sportamtsleiter der Stadt, mit. Dieses Notfallprogramm sei aber noch nicht in Kraft, sondern befinde sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Dabei sei, so Timmer weiter, nicht nur eine Abstimmung mit der Kämmerei und dem Rechtsamt erforderlich, in dieser besonderen Situation seien auch Abstimmungsgespräche mit dem Kulturamt, das vom Coranavirus ebenso betroffen sei, geführt worden, um innerhalb der Verwaltung zu einheitlichen Lösungen im gesamten Bereich der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben zu kommen. Unabhängig von der grundsätzlich zu gewährleistenden Einheitlichkeit der Verwaltung handele es sich hierbei innerhalb der Verwaltung auch um einen Akt der Gemeinsamkeit und Solidarität im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger. Allein, das ergibt sich aus den Aussagen der Kolleginnen und Kollegen, kann die Verwaltung über die Notfallprogramme und Hilfen für Vereine in der Regel nicht entscheiden. Fast immer ist eine Beschlussfassung des entsprechend der festgelegten Wertgrenzen zuständigen Gremiums (Rat, Ausschuss usw.) erforderlich. Diese treten in dieser Zeit jedoch nicht zusammen. Wenn auch bisher noch kein Fall von so großer Dringlichkeit bekannt geworden ist, der eine unmittelbare Entscheidung erfordert, so zeigen sich die Kolleginnen und Kollegen auch für solche absoluten Ausnahmesituationen vorbereitet und führen das Instrument der Eilentscheidung an. § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ermöglicht die Anordnung durch den Hauptverwaltungsbeamten: „Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die Gemeindevertretung und für die Ausschüsse an. Sie oder er darf diese Befugnis nicht übertragen. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind der Gemeindevertretung oder dem Ausschuss unverzüglich mitzuteilen. Die Gemeindevertretung oder der Ausschuss kann die Eilentscheidung aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.“ Ähnliche Regelungen sehen auch die Gemeindeordnungen anderer Bundesländer vor. So bleibt die Verwaltung auch in Krisensituationen bei Bedarf und in stringent zu handhabenden Ausnahmesituationen handlungsfähig. Dabei ist es noch gar nicht sicher, ob es überall gelingt, mit Notprogrammen und kommunalen Rettungsschirmen alle Strukturen über die benötigte Zeit zu retten. Eine besondere Herausforderung, für die es kein Patentrezept gebe, sieht auch Marion Marx, stellv. Geschäftsführerin des Städteverbandes Schleswig-Holstein, auf die Kommunen zukommen. Sie beobachtet innerhalb der Kommunalverwaltungen über alle Ressortgrenzen hinweg einen besonderen Zusammenhalt. „Wir erleben momentan, dass und wie wir alle aufeinander angewiesen sind“, sagt sie und berichtet von Beispielen, wo die gesamte Verwaltung zusammengerückt sei und die Bereiche, die zurzeit unmittelbar nicht so gefordert sind, andere Bereiche wie z.B. die Ordnungsbehörden und in den kreisfreien Städten und Kreisen die Gesundheitsämter unterstützt werden. Diese Gemeinsamkeit mache, schlussfolgert sie, in gewisser Weise den Kern der Kommunalverwaltung aus. Das sieht auch Kollege Timmer so. Die Stadt Köln praktiziere derzeit eine so genannte kaskadierende Personalplanung. Den Kategorien 1 und 2 gehörten demnach alle Ämter und Verwaltungsbereiche an, die der unmittelbaren Aufrechterhaltung und Sicherung der lebenswichtigen Aufgaben und der Infrastruktur dienten. Alle anderen Bereiche, so auch das Sportamt, seien der Kategorie 3 zuzuordnen. So habe das Sportamt, das im eigens gebildeten Krisenstab mitarbeite, selbstverständlich zwei Mitarbeiter zum neu eingerichteten Corona-Info-Zentrum abgeordnet. Beispiele und Lösungsansätze wie die hier kurz aufgezeigten gibt es nach unserer Überzeugung in unseren Mitgliedskommunen viele. Lassen Sie uns an Ihren Überlegungen und Erfahrungen unter ads@ads-sportverwaltung.de teilhaben.
Netzwerk Kommune – Kommunale Austauschplattform zum Coronavirus gestartet
Noch einen Schritt weiter geht der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der eine kommunale Austauschplattform zum Coronavirus gestartet hat. Nach Rücksprache mit dem DStGB veröffentlichen wir den Wortlaut der Pressemitteilung dazu an dieser Stelle: „Der Umgang mit den Auswirkungen des Coronavirus fordert auch die Städte und Gemeinden in vielen Bereichen heraus. Auf Initiative der KGSt und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wird heute auf der Austauschplattform „Netzwerk Kommunen“ des DStGB ein eigener Bereich zum Coronavirus eingerichtet. „Zurzeit ergeben sich zahlreiche Fragen. Beispielsweise zu den Hilfen für Kulturschaffende, zum Personal, dem Umgang mit der Gewerbesteuer, dem Vergaberecht, dem Bauordnungs- und dem Bauplanungsrecht etc. Auf der Online-Plattform „Netzwerk Kommunen“ können Dokumente hochgeladen, wichtige Links geteilt, aber auch Fragen und Umfragen gestellt werden. Experten zu verschiedenen Bereichen können zudem über das integrierte Nachrichtenmodul persönlich angeschrieben werden. Andere Kommunen haben die Möglichkeit, die Dokumente anzusehen und herunterzuladen“
Wirtschaftliche Konsequenzen der Corona-Krise für SPORTDEUTSCHLAND
Der Deutsche Olympische Sportbund hat seine Mitgliedsorganisationen am 24. März 2020 über den Umgang mit dem Coronavirus wie folgt informiert: „Auch wenn überhaupt noch nicht abschätzbar ist, wie lange die Akutphase der Corona-Krise dauern wird, ist uns schon jetzt bewusst, dass diese Krise gesellschaftliche, aber auch wirtschaftliche Konsequenzen für unsere Vereine, Verbände, unsere Athlet*innen und unsere Trainer*innen haben wird. Das Ausmaß dieser Auswirkungen ist derzeit noch nicht ansatzweise absehbar. Wir gehen allerdings davon aus, dass zahlreiche unserer Vereine und Verbände sowie die Athlet*innen und Trainer*innen vor großen existenziellen Herausforderungen stehen werden. Mit Sicherheit werden wir alle sowie unsere Vereine und Verbände zahlreiche Eigenleistungen zur Bewältigung der Krise einbringen (wie beispielsweise ein hohes ehrenamtliches Engagement), aber wir werden diese schwierige Phase vermutlich nicht alleine bewältigen können. Der DOSB setzt sich daher im Auftrag seiner Mitgliedsorganisationen auf Bundesebene intensiv für eine Unterstützung durch die öffentliche Hand ein und fordert einen „Notfallfonds“ für den gemeinnützigen, organisierten Sport in Deutschland.“ Oke Göttlich, Präsident des FC St. Pauli und Mitglied des DFL-Präsidiums antwortet im 24. März 2020 veröffentlichten Interview des Hamburger Abendblattes auf die Frage zur Entscheidungsfindung der DFL in diesem Zusammenhang, dass die DFL unter zwei Prämissen handele: „Erstens die Verbreitung des Virus unterbinden. Dafür holen wir uns sämtliche medizinischen und behördlichen Expertisen ein. Daran werden wir uns halten. Zweitens geht es um die soziale Verantwortung gegenüber sehr vielen Mitarbeitern und deren Familien. Um es einmal klar zu formulieren: Fußball ist keine Freizeit- oder Spaßveranstaltung, sondern ein professioneller Gewerbebetrieb, an dem in Deutschland 56.000 direkte und indirekt bis zu weitere 40.000 Arbeitsplätze hängen. Deshalb müssen wir uns bemühen, die beste Möglichkeit zu finden, wieder ins Spielen zu kommen. Das alles hat mit Salamitaktik nichts zu tun, sondern mit Aufrichtigkeit, sich neuen Erkenntnissen in einer solch einschneidenden Zeit immer wieder neu zu stellen und sich der Verantwortung bewusst zu sein, dass viele Familien daran hängen.“1 Dieses Zitat, dem nicht viel hinzuzufügen ist, verdeutlicht zum Einen die gesellschaftliche Bedeutung des (Profi-)Sports und zum Anderen den engen Zusammenhang von sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung, was Göttlich im Interview unter anderem zur Schlussfolgerung kommen lässt: „Diese Krise wird den Fußball nicht mehr so sein lassen, wie er vorher war. Das gilt auch für andere Unternehmen.“ Aber: „Sport und Kultur wirken für mich wie gesellschaftlicher Kitt. Beide Bereiche können etwas schaffen, was ihnen bereits vor einigen Jahrzehnten gelungen ist: die Menschen mitzunehmen in einen Wandel.“ In dieser Meinung wird Göttlich auch von prominenter Stelle unterstützt. So zeigte sich beispielsweise Kultursenator Carsten Brosda im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt einerseits davon überzeugt, dass der „Schock“, erleben zu müssen, wie fragil die Existenz doch eigentlich sei, nachhallen werde und hofft andererseits doch, dass „wir (vielleicht) mit einer gesteigerten Sensibilität aus der Geschichte herausgehen werden. Dieser Hoffnung schließen wir uns an: Passen Sie gut auf sich auf.“
1 Carsten Harms und Alexander Laux: „Fußball ist keine Spaßveranstaltung“; Interview mit Oke Göttlich, in: Hamburger Abendblatt vom 24.03.2020, S. 25
Verschiebung der Olympischen Spiele in Tokio 2020
Nun ist es entschieden: Zum ersten Mal in der 124-jährigen Geschichte der Olympischen Spiele der Neuzeit werden die Spiele auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Olympischen Sommerspiele in Tokio finden nicht wie geplant vom 24. Juli bis 09. August 2020 statt, sondern werden auf 2021 verlegt. Nach einer Telefonkonferenz unter anderem mit Japans Premierminister Shinzo Abe teilte IOC-Präsident Thomas Bach mit, dass man sich gemeinschaftlich auf diese historische Entscheidung verständigt habe. Der Präsident des DOSB Alfons Hörmann bewertet die Entscheidung als einen richtigen und enorm wichtigen Schritt für den internationalen Sport und die gesamte Weltgemeinschaft.