Newsletter August 2020
Unsere Themen des Newsletters:
- Ergebnisse der Onlinebefragung
- Wir stellen vor: Das Sportamt der Stadt Köln
- ADS Mitgliederversammlung - so funktionierts
- Die Satzung - das Grundgesetz des Vereins
- Der Verein muss einen Namen haben
- ADS Onlinekongress - Tickets erhältlich
1. Ergebnisse der Onlinebefragung DST/ADS
Die Ergebnisse zur Onlinebefragung "Digitalisierung der kommunalen Sportvereinsförderung“ sind schon da.
Der Deutsche Städtetag hat in Zusammenarbeit mit der ADS eine Online-Abfrage zur Digitalisierung der kommunalen Sportvereinsförderung durchgeführt – eine gelungene Kooperation, die fortgesetzt werden sollte
Die Abfrage wurde von insgesamt 140 kommunalen Sportämtern vollständig beantwortet. Das entspricht einer Rücklaufquote von 35,7 %. Die Sportämter und ihre Mitarbeiter sind der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen gegenüber aufgeschlossen und in einem relevanten Anteil der Sportämter bestehen bereits digitale (Teil-) Lösungen. Das Belegungsmanagement wurde als der Arbeitsbereich identifiziert, für den die Schaffung digitaler Lösungen als besonders lohnend erscheint. Digitale Lösungen für die Sportförderung können vor allem dort gewinnbringend eingesetzt werden, wo verhältnismäßig kleine, standardisierte Förderungen erteilt werden. Digitale Lösungen sollten vor allem kompatibel mit den bestehenden Verwaltungssystemen sein, um in der Praxis einen Nutzen erzielen zu können.
Schauen Sie sich hier die einzelnen Ergebnisse an:
Download der Ergebnisse
2. Wir stellen vor: Das Sportamt der Stadt Köln
Foto: Eduard Bopp
Einwohner: 1,092 Millionen, darunter 212 250 Menschen aus 180 anderen Nationen
Amtsbezeichnung: Sportamt der Stadt Köln, Leiter Gregor Timmer
Anzahl Mitarbeiter/innen: 47 in der Verwaltung, 90 Beschäftigte in der Sportstättenunterhaltung
Anzahl der Sportstätten: 170 Sportplätze, davon 43 mit Kunststoffrasen, 23 weitere in Planung oder Bau, 266 Tennisfelder, acht Bezirksportanlagen, 11.400 Meter Laufbahnen mit Kunststoffbelag, 20.400 Meter Laufbahnen mit Tennenbelag, 13 Beach-Volleyballanlagen, 5 Skateranlagen, 3 eigene Sporthallen (die übrigen sind Schulsporthallen), Sportpark Müngersdorf, Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See, Escher See
Andere: 3 Großstadien im Betrieb der Kölner Sportstätten GmbH, Radstadion, 13 Schwimmbäder bei der KölnBäder GmbH etc.
Anzahl der Sportvereine: 640 mit rund 280.000 Mitgliedern, rd. 40 Bundesligamannschaften in diversen Sportarten
1. Wo ist die Sportverwaltung innerhalb der Verwaltung angesiedelt und wie ist sie aufgebaut?
Das Sportamt (52) gehört zum Dezernat IV Bildung, Jugend, Sport. Beigeordneter Robert Voigtsberger. Das Sportamt gliedert sich in drei Abteilungen:
520 Sportförderung und Administration
• Personal, Organisation, Finanzen
• Sportförderung/Bedarf und Programme
• Sportförderung/Administration
• Sportentwicklungsplanung
521 Sportstättenbau und pflege
• Planung und Ausführung
• Pflegekolonnen linksrheinisch
• Pflegekolonnen rechtsrheinisch
522 Großveranstaltungen und Großsportanlagen
• Großsportanlagen
• Veranstaltungsmanagement
• Projekt Sport in Metropolen
• Öffentlichkeitsarbeit
2. Was sind die aktuellen Höhepunkte (Bau, Projekte, Events etc.)?
Köln plant aktuell den Umbau seines Radstadions in das moderne Radsportzentrum NRW, Kostenvolumen rd.48 Millionen Euro. Außerdem soll der Jean-Löring-Sportpark am Südstadion komplett erneuert und mit einer Sechsfach-Sporthalle ausgestattet werden. Zurzeit läuft in Kooperation mit dem Stadtportbund Köln und den Kölner Sportvereinen das Outdoor-Sportprogramm „Kölle Aktiv“ mit 650 niedrigschwelligen und kostenlosen Sportangeboten für die ganze Bevölkerung. Im Test sind dabei auch eine mobile Pumptrack-Anlage sowie zwei mobile Padel-Courts. Wegen der Corona-Krise mussten zahlreiche internationale Großveranstaltungen verschoben werden. Das DFB-Pokalfinale der Frauen fand in Köln ohne Zuschauer statt, die Fußball Europa League wird mehrere Turnierspiel und das Finale im August in Köln austragen. Wir freuen uns außerdem auf das EHF Final 4, die Champions-League im Handball, am 28 und 29. Dezember in der LanxessArena.
Foto: Eduard Bopp
3. Was sind die sportlichen Ziele der Stadt und was Ihre persönlichen sportlichen Ziele?
Das Motto unserer Sportentwicklungsplanung ist „Sport in Köln – Lebensfreude in Bewegung“. Das heißt, wir wollen nicht nur durch die Förderung von Spitzen- und Vereinssport sowie nationale und internationale Sportereignisse für den Sport begeistern, sondern die Kölnerinnen und Kölner auch durch innovative und niedrigschwellige Sportangebote noch mehr zu Sport und Bewegung animieren. Dabei ist die Sicherstellung und Optimierung eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Sportangebots unser Auftrag.
Persönlich ist es mein Ziel, wieder regelmäßiger mit meiner Sportgruppe zu trainieren und mein Lauftraining zu intensivieren.
4. Was hat sich in Köln während der Corona-Krise im Sportamt getan?
In der ersten Phase Anfang März mussten wir sehr schnell den Betrieb in den Sportstätten im Stadtgebiet herunterfahren, es gab zahlreiche Abstimmungsprozesse im Krisenstab. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sportamts haben ihre Arbeit im Home Office fortgeführt. Die Krise hat einen deutlichen Digitalisierungs-Schub ausgelöst. Wir haben unsere digitale Ausstattung verbessert, viele Termine und Runden haben digital als Videokonferenzen stattgefunden. Im nächsten Schritt galt es, den Kölnerinnen und Kölner im Lockdown das zurückzugeben, was für die meisten fester Bestandteil ihres Alltags ist, den Sport. Gemeinsam mit „fit.koeln“ und vielen anderen Partnern wurde das Projekt Sport@Home aufgelegt, ein tägliches Online-Fitnessprogramm unter fachkundiger Anleitung mit dem Athletiktrainer der Kölner Haie, Arne Greskowiak. Dabei war jeden Tag ein anderer Ehrengast im Studio, das hat mehrere 100.000 Nutzer angezogen. Um das Überleben der Sportverein in der Krise zu sichern, haben wir mit dem Stadtsportbund Köln ein Nothilfeprogramm aufgelegt und eine Rechtsberatung für die Vereine organsiert. Inzwischen sind wir dabei, den Sportbetrieb unter den Maßgaben der jeweiligen Corona-Schutzverordnung wieder hochzufahren, was viel Erklärungsbedarf mit sich bringt. Vom Normalzustand sind wir noch ein ganzes Stück weit entfernt.
5. Geißbock, Haie … Köln hat es mit den Tier-Maskottchen im Sport. Welches Tier müsste denn noch dazukommen?
Vielleicht der Falke. Klar, der 1. FC Köln und der KEC werden durch alle Höhen und Tiefen von den Fans heißgeliebt. Aber kaum einer nimmt wahr, dass Köln auch eine heimliche Hauptstadt des Handballs ist – und das ohne eignes Team. Hier treffen sich jedes Jahr zehntausende Handball-Fans aus ganz Europa, um friedlich und fröhlich das EHF Final 4 zu feiern – das ganze Spektakel löst immer wieder Gänsehaut-Momente aus. Und auch als WM-Stadt hat sich Köln bei den Handballern einen guten Namen gemacht. Jetzt freuen wir uns auf die EM 2024.
6. Vervollständigen Sie: „Wir sehen die ADS-Mitgliedschaft als einen Gewinn, weil …
… der Austausch auf dieser Ebene enorm wichtig ist. Er bringt immer wieder innovative Ideen und Lösungen auf den Tisch. Und in manchen Problemen kann man gut von den anderen ADS-Mitgliedern lernen. Denn oft – so sagt schon die Redensart- muss das Rad nicht neu erfunden werden. Man muss es nur für die eigenen Aufgaben modifizieren.
Vielen Dank für das Gespräch an den Leiter der Kölner Sportamtes, Gregor Timmer!
3. ADS–Mitgliederversammlung – so funktioniert‘s
Erstmals in der über 70-jährigen Geschichte findet die Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren statt – das ist ungewöhnlich, aber es wird funktionieren
„Warum“, könnte man fragen, „sollte die ADS überhaupt in Pandemiezeiten eine Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren durchführen? Steuert die ADS geradewegs in die Handlungsunfähigkeit, wenn sie nicht tätig wird?“ Das möglicherweise nicht. Dennoch befindet sich auch die ADS grundsätzlich in der Situation, aufgrund des zumindest regional noch bestehenden Verbots von Zusammenkünften in der Größenordnung unserer Mitgliederversammlungen keine Entscheidungen getroffen werden können, die in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen. In Anerkennung dieser viele Vereine betreffenden Problematik hat der Bundestag das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz)“ vom 27. März 2020 beschlossen.
Auch ohne explizite Satzungsgrundlage erlaubt dieses Gesetz die Durchführung der Mitgliederversammlung in einem rein schriftlichen Verfahren und Entscheidungen der Mitgliederversammlung herbeizuführen.
Eine weitere Erleichterung gegenüber den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen stellt die Möglichkeit dar, wonach abweichend von den Vorschriften des § 32 BGB lediglich mindestens die Hälfte der ordentlichen Mitglieder ihre Stimmen bis zum festgesetzten Termin in Textform abgegeben haben. Nach § 32 müssten alle Mitglieder ihre Zustimmung zum Beschluss schriftlich erklären. Von dieser „Allzustimmigkeit“ nach dem BGB wird also auch insofern abgewichen, als dass bei der schriftlichen Stimmenabgabe „nur“ die erforderliche Mehrheit der Stimmen nach der Satzung bzw. nach dem Gesetz erreicht werden muss. Unter diesen Voraussetzungen – es gehen von mindestens der Hälfte der ordentlichen Mitglieder in der festgesetzten Frist die Stimmen wieder ein; es wurde die erforderliche Mehrheit erreicht – erlangen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung Gültigkeit. Das Erfordernis, dass alle ordentlichen Mitglieder zu beteiligen sind, ist durch das Schreiben vom 03. August 2020, das den Mitgliedern auf dem Postweg zugegangen ist, erfüllt.
Obwohl das COVID-19-Gesetz generell auch eine virtuelle Mitgliederversammlung zulässt, hat sich der Vorstand für die sogenannte „Briefwahlvariante“ entschieden, um die Identität der Mitgliedskommune (Gemeinden, Städte und Kreise) sicherzustellen.
Neben diesen vom Gesetzgeber möglich gemachten Erleichterungen sieht der Vorstand unabhängig von der geplanten Satzungsänderung, die unter anderem die jetzt vom Gesetzgeber ermöglichten Erleichterungen ausdrücklich in die neue Satzung aufnimmt, drei weitere Vorteile:
• Zurzeit kann niemand mit Gewissheit vorhersagen, wie sich das Pandemiegeschehen weiterentwickelt, ob und unter welchen Bedingungen eine Mitgliederversammlung im nächsten Jahr als Präsenzveranstaltung stattfinden kann.
• Es können sich auch die Mitgliedskommunen beteiligen, denen es noch nicht wieder möglich ist, Dienstreisen zu unter- und an Kongressen, Tagungen usw. teilzunehmen.
• Unter der Voraussetzung, dass 2021 überhaupt wieder eine Versammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann, kann die gewonnene Zeit für den fachlichen Gedanken-, Wissens- und Erfahrungsaustausch auch zu den Auswirkungen des Pandemiegeschehens auf die kommunale Sportverwaltung genutzt werden, da durch die Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren die zur Ent-scheidung anstehenden Dinge bereits geregelt sind.
4. Die Satzung - das Grundgesetz des Vereins
Lässt sich die umfassende Satzungsänderung in einer Mitgliederversammlung, an der die Mitglieder nicht anwesend sind, vornehmen? Ja, das geht!
Die Satzung ist die Verfassung des Vereins, soll Bestand haben, Sinn und Orientierung bieten. So die Intention des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Entscheider sind verpflichtet, diese gesetzliche Bestimmung zu gewährleisten. Das galt im Prinzip auch bereits für die aktuelle Satzung der ADS. Deshalb sind bei der Überarbeitung viele der bisherigen Regelungen in den neuen Satzungsentwurf, die sich im Übrigen auch an der Mustervereinssatzung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen orientiert, übernommen worden. Allerdings musste die bisherige Satzung anderen modernen Entwicklungen angepasst werden. Beispielsweise regelt die bisherige Satzung nicht, wie zu verfahren ist, wenn nach Ablauf der Amtszeit noch kein neuer Vorstand gewählt ist. Wie wichtig eine derartige Regelung ist, hat die Corona-Krise noch einmal deutlich gemacht. Hier sieht die Neuregelung vor, dass der Vorstand auch nach Ablauf der Amtszeit so lange im Amt bleibt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Der vollständige Satzungsentwurf ist auf der ADS-Homepage einzusehen. Rufen Sie uns unter den in der Mitgliederinformation genannten Rufnummern an oder schreiben Sie uns eine Mail, wenn Sie Fragen oder Anregungen für die neue Satzung haben.
5. Der Verein muss einen Namen haben
„Namen sind Schall und Rauch“, besagt eine Redensart. Von wegen. Namen sagen auch etwas aus über den Namensträger, über die Vereinsphilosophie und die gelebten Werte aus.
Der Verein muss einen Namen haben. So regelt es der § 57 BGB. Und der Name ist Pflichtbestandteil der Satzung. Soweit die Formalien.
Des Weiteren gilt jedoch der Grundsatz der freien Namenswahl. Dieser Grundsatz geht so weit, dass sich aus dem Namenskern nicht einmal ein Rückschluss auf den Vereinszweck ziehen lassen muss. Der Vereinsname – alles nur Schall und Rauch?
Für die meisten Vereine keinesfalls. Für sie übernimmt der Name wichtige Funktionen: Er soll Identifikation stiften, vor allem für seine Mitglieder. Er soll auf die im Verein gelebten Werte und auf die dem Verein wichtigen – gemeinnützigen – Anliegen verweisen. Er soll Vertrauen erzeugen, zugleich Werbung für den Verein sein und auf den Wirkungskreis des Vereins Bezug nehmen. Er soll – wie vielleicht im Fall der ADS – die Tradition des Vereins wertschätzen. Der Name – er hat nicht nur eine Funktion!Das war offensichtlich auch den Vertreterinnen und Vertretern aus damals 46 Städten, die auf Einladung des Deutschen Städtetages zur Gründungsversammlung am 28. und 29. Oktober 1949 nach Duisburg gereist waren, bewusst. So sagte das damalige Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Walter Kolb aus Frankfurt, zur Eröffnung: „Sie aber als die Vertreter vieler Sportämter deutscher Städte mögen des einen gewiss sein, dass wir von der Organisation des Deutschen Städtetages aus rückhaltlos und ehrlichster Bereitschaft unser Bestes tun werden, um selbst auch in der letzten Gemeinde die Verwaltung anzufeuern und zu überzeugen, dass rechte Sportpflege und Schaffung der notwendigen Voraussetzungen das bestangelegte Kapital unserer Volksgesundheit und Volkserziehung sind.“ 50 Jahre später wies die Oberbürgermeisterin der Stadt Duisburg, Bärbel Zieling, in ihrem Grußwort, das in der von Paul Hoffmann zum 50-jährigen Bestehen erstellten Chronik veröffentlicht wurde, darauf hin, dass „mit dem Namen der ADS (…) eine bemerkenswert erfolgreiche Arbeit für den Sport in den Kommunen unseres Landes verbunden“ (sei). „Die Förderung des Sports in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Erfahrungs- und Gedankenaustausch zwischen den Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden im kommunalen Sportbereich und die permanente Fortbildung als integrativer Teil des Selbstverständnisses – für all dies steht die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter.“
Zu diesem Zeitpunkt, 1999, war die kommunale Verwaltungsreform, häufig auch als Verwaltungsmodernisierung oder – vereinfacht, aber auch präzisierend – als „Neues Steuerungsmodell“ bezeichnet, schon in vollem Gange. Heute, wiederum über 20 Jahre später, scheint diese bemerkenswerte Reformbewegung fast in Vergessenheit geraten zu sein. Nach außen „sichtbares“ Zeichen dieses Änderungsprozesses auch in den Mitgliedskommunen sind jedoch bis heute die Bezeichnungen für die in den Kommunen für Sport zuständige Verwaltungseinheit. Da auch viele ADS-Mitglieder ihre bis dahin „unangefochtene“ Ämterstruktur zugunsten anderer Organisationsformen, angefangen bei (Fach-)Bereichen über Referate, Stabsstellen und Büros bis hin zu Eigenbetrieben, aufgaben, setzte auch bereits zu Anfang der 2000er Jahre ADS-intern eine „leise“ Diskussion ein, ob sich die ADS den Entwicklungen anpassen und sich umbenennen müsse, wenn es in den Kommunen keine bzw. überwiegend keine (Sport-)Ämter mehr gebe. Das Thema rückte in der Folge nie so sehr in den Fokus, dass eine Satzungsänderung vorgenommen wurde, so also auch nicht im Zuge der letzten, von der Mitgliederversammlung am 09. April 2014 beschlossenen Satzungsänderung. Ein Grund dafür könnte gewesen sein, dass bei der naheliegenden Änderung des Namens in „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportverwaltungen“ das intern und extern, insbesondere bei den Kooperationspartnern eingeführte und im Alltagsgebrauch verwendete Kürzel „ADS“ Bestand haben würde.
Dann legte eine bereits vom vorherigen Vorstand in Auftrag gegebene juristische Expertise zur Rechtsform der ADS Anfang 2018 aus mehreren Gründen eine Überarbeitung der ADS-Satzung nahe. Dieser notwendigen Überprüfung hat sich der aktuelle Vorstand angenommen und sich dabei die Frage gestellt, ob die Bezeichnung „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter“ sowohl die zahlreichen neuen Themenstellungen als auch die vielfach praktizierten veränderten Verwaltungsstrukturen noch abbilden kann oder ob ein neuer Name gefunden werden sollte, der die komplexer werdenden und sich schneller ändernden Anforderungen in den Blick nimmt und gleichzeitig eine Aufbruchstimmung erzeugt.
Es geht also nicht um eine Änderung allein um der Änderung willen, sondern die Änderung soll eine Botschaft vermitteln: Es beginnt ein neues Kapitel, eine neue Zeit. Deshalb hat sich der Vorstand nach eingehender Diskussion mehrheitlich für die Umbenennung der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS) in „Bundesverband Kommunaler Sport“ mit dem Kürzel „BKS“ entschieden.
Das müssen die Mitglieder nicht genauso sehen. Vielleicht ist einigen von Ihnen die Beibehaltung zumindest des Kürzels „ADS“ bei Änderung des Namens in „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportverwaltungen“ wichtiger als eine vollständige Umbenennung. Bevor der Vorstand den überarbeiteten Satzungsentwurf einschließlich eines neuen Namens der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegt, soll die Meinung der Mitglieder zu einer solchen Umbenennung erfragt werden. Aus diesem Grunde wird der Satzungsänderung eine Online-Umfrage unter den ADS-Mitgliedern vorgeschaltet.
Das Ergebnis dieser Umfrage fließt in den Beschlussvorschlag zur Namensänderung ein. Denn über die eigentliche Namensänderung ist die Mitgliederumfrage nicht ausreichend. Darüber hat die Mitgliederversammlung zu beschließen.
6. ADS-Onlinekongress am 29. und 30. September 2020
Anmeldungen sind ab sofort möglich
Am 29. und 30. September 2020 führt die ADS gemeinsam mit STADIONWELT ganztätig einen Breitensportkongress mit vielen unterschiedlichen Themen durch. Die Idee dabei ist, unter anderem die für die Jahrestagung in Wolfsburg vorgesehenen, durch die Corona-Pandemie noch an Bedeutung gewonnenen Themen aufzugreifen, die Diskussion mit den ADS-Mitgliedern anzustoßen und zu intensivieren sowie damit gleichzeitig auch den für die Kolleginnen und Kollegen wichtigen Erfahrungsaustausch der 2020 ausgefal-lenen Jahrestagung zumindest teilweise zu kompensieren. Doch keine Sorge - sie müssen nicht alles hören und werden auch noch Zeit fürs Büro finden.
An beiden Vormittagen findet zwischen 10 bis 13 Uhr eine geschlossene Veranstaltung für die Mitglieder der ADS statt. Auf dem Programm für die Sportämter steht ein Mix aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops. Allem voran findet aber der interaktive Austausch der bekannten Arbeitskreise statt. Die Mitglieder der ADS erhalten das Ticket zum Vorzugspreis und können damit beide Tagungsinhalte besuchen (ADS Tagung sowie Breitensporttagung)
Ab jeweils 14 Uhr stoßen Sportvereine und Verbände dazu. Hier werden verschiedene Keynotes und Diskussionsrunden mit Top-Speakern aus dem Breitensport Einblicke in digitale Trends und aktuelle Themen, die die Branche bewegen. Der erste Tag steht ganz im Zeichen der Sportstätteninfrastruktur. Das Programm beschäftigt sich mit den aktuellen Schwerpunkten der Sportfunktionäre: Bau und Betrieb eigener Vereinsanlagen, die Umrüstung auf LED-Flutlicht, der nachhaltige Betrieb von Sportplätzen und Sporthallen sowie Crowdfunding als Finanzierungsmodell sind nur einige der Themen. Am zweiten Tag stehen das Vereins- und Verbandsmanagement im Fokus. Die Digitalisierung der Verwaltung, Organisations- und Personalstrukturen, Vereinsrecht und Steuertipps sind hier die Punkte auf der Agenda.
So sieht das (vorläufige) ADS-Programm aus:
Tag 1: Dienstag, 29. September 2020, 10 – 13 Uhr
Begrüßung
Dr. Andrea Fröhlich, 1. Vorsitzende der ADS
„Digitalisierung – nur eine Frage der Software?!?“
Normen Schreff, Dipl. Verwaltungswirt
"Die wirtschaftliche Bedeutung des Sports in Deutschland – faktenbasierte Politikberatung" (Sportsatellitenkonto)
Iris an der Heiden, IGES Institut GmbH, Berlin
"Vorstellung eines Sportstättenverwaltungsprogramms aus Sicht der Kommune (hier SKUBIS)"
Tony Bender, Amtsleiter Sportamt Saarbrücken
Tag 2: Mittwoch, 30. September 2020, 10 – 13 Uhr
Begrüßung / Aktuelle Sportentwicklung / Förderprogramme
Christian Siegel DOSB
„Der Sport und die Coronakrise aus Sicht der Sportvereine“
Christian Sachs DOSB
"Der Sport und die Coronakrise aus Sicht der Kommunen sowie Ergebnisse der Onlinebefragung zur Digitalisierung der Sportverwaltung“
Dr. Alex Mommert, Referent Deutscher Städtetag
Arbeitskreise
AK I Großstädte
AK II Städte 50.000–100.000 EW
AK III Städte bis 50.000 EW und Landkreise
Der ADS-Vorstand legt Ihnen die Teilnahme dieses Online-Kongresses, der Ihnen zeitaufwendige Reisezeiten erspart, sehr ans Herz. Tickets können ab sofort erworben werden. Für ausreichende Pausen auch innerhalb der ADS-Kongresszeiten wird gesorgt sein.