Newsletter Juni 2020
Unsere Themen des Newsletters:
- Die Jahrestagung wird zum Onlinekongress
- Wir stellen vor: Der Geschäftsbereich Sport der Stadt Wolfsburg
- Digitalisierungscheck der Führungs-Akademie des DOSB
- Digitalisierung kommunaler Sportförderung - Umfrage zum neuen Onlinezugangsgesetz
- In eigener Sache: Aufbruch in eine neue Zukunft mit neuer Satzung
1. Die Jahrestagung wird zum Onlinekongress
Zugegebenermaßen waren wir sehr gefrustet, als wir uns für den Ausfall der Jahrestagung entschieden haben. Ein Jahr lang wird alles vorbereitet, ein Jahr lang freuen sich viele Sportamtskolleginnen und – kollegen auf den gemeinsamen Fachaustausch. Vor allem für die Stadt Wolfsburg tut es uns leid, die in den Planungen ein verlässlicher Partner war und für Sie sicher ein toller Gastgeber gewesen wäre. Besuchen Sie bei Gelegenheit doch einmal einen der tollen Sportorte der Stadt, wie den Allerpark oder die EisArena. Es ist, wie es ist und wir machen das Beste draus.
Mit unserem Partner Stadionwelt wollen wir Ihnen gerne Ersatz anbieten. Für Ende September (29.-30.09.2020) ist ein zweitägiger Kongress für Sportämter, Fachverbände und Sportvereine geplant - der SPORTPLATZWELT Online-Kongress. Die ADS wird zusätzlich zu den Breitensportthemen ihren eigenen Bereich für Sportämter haben. Auch die beliebten Arbeitskreise können wir online umsetzen. Scheuen Sie sich dabei nicht vor der Technik. Wir werden alles tun, damit dies so einfach wie möglich funktioniert und die Besucher dennoch interaktiv dabei sein können. Seien Sie gespannt.
SPORTPLATZWELT Online-Kongress
An beiden Vormittagen findet zwischen 10 bis 13 Uhr eine geschlossene Veranstaltung für die Mitglieder der ADS statt. Auf dem Programm für die Sportämter steht ein Mix aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops. Allem voran findet aber der interaktive Austausch der bekannten Arbeitskreise statt.
Ab jeweils 14 Uhr geben verschiedene Keynotes und Diskussionsrunden mit Top-Speakern aus dem Breitensport Einblicke in digitale Trends und aktuelle Themen, die die Branche bewegen.
Der erste Tag steht ganz im Zeichen der Sportstätteninfrastruktur. Das Programm beschäftigt sich mit den aktuellen Schwerpunkten der Sportfunktionäre: Bau und Betrieb eigener Vereinsanlagen, die Umrüstung auf LED-Flutlicht, der nachhaltige Betrieb von Sportplätzen und Sporthallen sowie Crowdfunding als Finanzierungsmodell sind nur einige der Themen. Am zweiten Tag stehen das Vereins- und Verbandsmanagement im Fokus. Die Digitalisierung der Verwaltung, Organisations- und Personalstrukturen, Vereinsrecht und Steuertipps sind hier die Punkte auf der Agenda.
Tickets werden in Kürze auf der Kongress-Website für den Preis von 49,90 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) verfügbar sein. Bis dahin können Interessenten Ihre Fragen und die Bestellung an ponsar@stadionwelt.de richten.
Wir halten Sie hier auf dem Laufenden zum Onlinekongress
2. Wir stellen vor: Der Geschäftsbereich Sport der Stadt Wolfsburg
Wolfsburg, ADS Mitglied seit 1954:
Einwohner: 125.591
Amtsbezeichnung: Leiter des Geschäftsbereichs Sport
Anzahl der Mitarbeiter: 65
Anzahl der Sportstätten: 54,5 Sportplätze, 7 Bezirkssportanlagen, 72 Sport-, Mehrzweck- und Gymnastikhallen, 7 Bäder, 1 EisArena
Anzahl der Sportvereine: 108 mit 42.770 Mitgliedern
1. Wo ist die Sportverwaltung innerhalb der Verwaltung angesiedelt und wie ist sie aufgebaut (Hauptaufgaben)?
Der GB Sport gliedert sich in die Abteilungen
80-1 Betrieb und Unterhaltung von Sportanlagen sowie Interner Service
- Belegung und Vergabe von Sportstätten
- Planung, Bau und Unterhaltung von Sportstätten
- Personal- und Budgetplanung
80-2 Bäder, EisArena, Veranstaltungen
- Betrieb und Unterhaltung von zwei Freibädern, eines Hallenbades, eines Lehrschwimmbeckens, eines Wasserparks
- Unterhaltung und Budgetplanung für das BadeLand, Norddeutsch-lands größtes Freizeitbad
- Betrieb und Unterhaltung der EisArena
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen wie Sportlerehrung, Staffelmarathon oder das Forum „Sport und Bildung“
80-S Sportentwicklungsplanung und Sportförderung
- Bedarfsgerechte Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung
- Anlass- und maßnahmenbezogene Planungen
- Förderung des laufenden Sportbetriebs von Vereinen und Förderung investiver Maßnahmen
2. Was sind die aktuellen Höhepunkte (Bau, Projekte, Events etc.)?
Wir investieren gegenwärtig mehrere Millionen Euro für die Generalsanierung und den Neubau von Sporthallen sowie die Sanierung und Attraktivierung des BadeLandes im Bestand. Besonders freuen wir uns in diesem Jahr auf eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Programm Bewegte und gesunde Schule in Niedersachsen und einen Praxisworkshop im Rahmen unseres Forums Sport und Bildung. Aktuell sind wir mit den vielfältigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Sport beschäftigt. Dazu gehören u.a. die Wiederinbetriebnahme der Sportstätten, Bäder und der EisArena mit ständiger Nachsteuerung der Konzepte und die Information und Beratung von Vereinen einschließlich ihrer finanziellen Unterstützung.
3. Was sind die (sportlichen) Ziele der Stadt und was ihre persönlichen sportlichen Ziele?
Allgemeine Ziele des GB Sport:
Entsprechend unseres Mottos Sport in Wolfsburg fördert - begeistert - verbindet sollen alle Wolfsburger Einwohner auf ein vielfältiges und flächendeckendes Sport- und Bewegungsangebot zur Förderung der Gesundheit, der ganzheitlichen Bildung und des sozialen Zusammenhaltes zurückgreifen können.
Persönliche Ziele 2020: Coronabedingt in Eigenregie meinen ersten Triathlon schaffen
4. Bei Ihnen ist zurzeit einiges los. Wie werden Sie im aktuellen Digitalisie-rungsprozess ihrer Verwaltung mitgenommen?
Im Rahmen des Digitalisierungsprozesses haben wir uns zum Ziel gesetzt unser Sportstättenbelegungssystem für alle Nutzer online abzubilden und befinden uns diesbezüglich in den letzten Zügen der Vorbereitung zur Umsetzung. Wir möchten damit zum einen eine höhere und transparente Auslastung unserer Sportstätten erreichen. Zum anderen allen Sportbegeisterten die auch Möglichkeit bieten, mit wenig Aufwand an Informationen zu Sportarten, Vereinen und Spielstätten zu gelangen.
Außerdem erproben wir derzeit den Einsatz von Mährobotern auf einigen Wolfsburger Fußballplätzen.
5. Was kann Wolfsburg noch außer Autos bauen und Fußball spielen? ;-) oder: warum sollte man mal nach Wolfsburg reisen?
… Eishockey mit unseren Grizzlys. Wolfsburg ist außerdem eine grüne Stadt mit vielen Freiflächen und ausgedehnten Wäldern. Einen international sehr guten Ruf hat unser Kunstmuseum; Phaeno und Autostadt sind immer einen Besuch wert und wer sich für moderne Architektur interessiert wird herausragende Objekte in Wolfsburg finden.
6. Vervollständigen Sie: „Wir sehen die ADS-Mitgliedschaft als einen Gewinn, weil ...
… damit ganzjährig ein Forum für den fachlichen Austausch zur Verfügung steht, über aktuelle Entwicklungen berichtet wird und Ideen und Anregungen aus der Praxis für die Praxis gegeben werden.
Vielen Dank für das Gespräch an den Geschäftsbereichsleiter Sport, Rainer Brill!
3. Digitalisierungscheck der Führungsakademie des DOSB
1 plus X = digital - das ist die neue Digitalisierungsformel der Führungs-Akademie des DOSB (FA). Doch wofür steht Sie? Wir haben den stellvertretenden Direktor Florian Kaiser gefragt:
Die Digitalisierung der Wirtschaft schreitet mit hohem Tempo voran und unser tägliches Leben wird in vielen Bereichen immer digitaler und vernetzter. Diese Entwicklung macht auch vor dem organisierten Sport nicht halt. Sportvereine, Sportverbände und Sportli-gen müssen sich dieser Veränderung stellen. Doch dazu müssen neue Weichen gestellt werden.
Die FA unterstützt bei der Beantwortung dieser Fragestellungen und hilft so die Digitali-sierung beherrschbar zu machen. In einem Digitalisierungscheck wird der digitale Reife-grad der Sportorganisation bestimmt und entsprechende Handlungsempfehlungen an-geboten.
Dazu geht die FA folgendermaßen vor: Zunächst wird mittels Online-Fragebogen der Digitalen Reifegrad bestimmt Darauf folgt ein Online-Meeting zur Validierung der Ergeb-nisse und qualitativen Verfeinerung. Anschließend wird ein Analysebericht mit Hand-lungsempfehlungen erstellt. Hier ist es besonders wichtig, dass die bisherigen Bemühun-gen in Umfang und Qualität bewertet werden und konkrete Handlungsempfehlungen für die Organisation erstellt werden.
Der Digitalisierungscheck ist ein Kooperationsprodukt der Führungs-Akademie und der rosenbaum nagy unternehmensberatung. Zum Digitalisierungscheck der FA
4. Digitalisierung kommunaler Sportförderung - Umfrage zum neuen Onlinezugangsgesetz
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen – und im Interesse der ADS.
„Durch das Onlinezugangsgesetz soll es Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2022 ermöglicht werden, Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen vollständig digital in Anspruch zu nehmen“, sagt Dr. Alex Mommert, Referent für Sportpolitik im Dezernat Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung des Deutschen Städtetages, und führt weiter aus, dass das vorhandene große Digitalpotenzial in den öffentlichen Verwaltungen dazu beitragen und genutzt werden solle, „Verwaltungsprozesse wesentlich effizienter zu gestalten.“ Dabei würden Nutzen und Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen in den Vordergrund gestellt.
Wie muss man sich die Umfrage unter den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschafft Deutscher Sportämter vorstellen? Die auf die kommunalen Sportverwaltungen entfallenden Verwaltungsleistungen sind dem Themenfeld „Engagement und Hobby“ zuzuordnen und beziehen sich insbesondere auf das Thema „Sportförderung“. Neben allgemeinen Angaben zur Verwaltung rein zu statistischen Zwecken (Bundesland, Größe usw.) beziehen sich die anonym erhobenen Daten auf die drei Bereiche „kommunale Sportförderung“, „Belegungsmanagement“ und auf „Weitere Förderanlässe und Unterstützungen“. Wenn zur Umsetzung des OZG digitale Lösungen, die bundesweit angewandt werden können und sollen, liegt es im Interesse der ADS, dass auf praktischen Erfahrungen basierende Daten in allen Bundesländern erhoben werden.
Unter der Federführung des Deutschen Städtetages, als kommunaler Spitzenverband ein wichtiger Kooperationspartner der ADS, wurde die Umfrage in den letzten Tagen gestartet. Der Fragebogen wurde natürlich elektronisch umgesetzt, so dass das Ausfüllen möglichst wenig Aufwand ist. Das Ergebnis wird den drei beteiligten Institutionen (Staatskanzlei NRW, Deutscher Städtetag und ADS) zur Verfügung gestellt. Bitte, nehmen Sie sich zum Nutzen aller ADS-Mitglieder ein paar Minuten Zeit und beteiligen sich an der Umfrage. Sollte Ihre Kommune den Fragebogen nocht erhalten haben, so senden Sie uns bitte eine kurze Mail.
5. ADS – Aufbruch in eine neue veränderte Zukunft
... dafür braucht es auch eine neue Satzung!
Die Corona-Pandemie hat auch die Pläne der ADS gewaltig durcheinandergewirbelt. Wohl erstmals in der über 70-jährigen Geschichte der Arbeitsgemeinschaft musste eine Jah-restagung abgesagt werden. Und mit der Jahrestagung auch die Mitgliederversammlung. Dabei sollte die Mitgliederversammlung der Aufbruch in eine veränderte Zukunft sein. Mit einer grundlegenden Änderung der ADS-Satzung. Diese Pläne hat die Pandemie zunichte gemacht. Es scheint jedoch, als könne man der Corona-Krise auch Positives abgewinnen – zumindest in einem Punkt: Die durch den Lockdown hervorgerufene „neue Langsam-keit“ schaffte die Hektik ab und schenkte Zeit. Zeit, die Vorhaben zu überdenken. Zeit zum Vorwärtsgehen und Weitermachen.
Die rechtlichen Möglichkeiten, eine Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit der Mitglieder durchzuführen, auch wenn es dazu keine Regelung in der bisherigen Satzung gibt, sind aufgrund des sogenannten COVID-19-Gesetzes vom 27. März 2020 gegeben. Dabei kann die Tagesordnung genauso aussehen wie in einer Präsenzveranstaltung. Auch die Änderung der Satzung kann damit ein Tagesordnungspunkt sein, über den die im schriftlichen Verfahren durchgeführte Mitgliederversammlung einen Beschluss fasst.
Eines ist gewiss: Grundsätzlicher Handlungsbedarf, die Satzung zu ändern, bestand ja schon vor Corona. Ein Beispiel: Die Verpflichtung für jede gemeinnützige Einrichtung, die Anlage 1 zu § 60 Abgabenordnung Wort für Wort zu übernehmen, erfüllt die ADS-Satzung bisher noch nicht. Da lag es nahe, bei der Überarbeitung im neuen Satzungs-entwurf zum Beispiel konkrete Regelungen zur Gemeinnützigkeit, zur Haftung und zum Datenschutz vorzusehen und sich auch die weiteren Bestimmungen der bisherigen Sat-zung anzuschauen, wie beispielsweise der weiterhin aus bis zu zehn Mitgliedern beste-hende Gesamtvorstand aufgestellt sein soll oder wie die aufgrund der Ehrungsordnung von der Mitgliederversammlung ernannten Ehrenvorsitzenden und Ehrenvorstandsmit-glieder als außerordentliche Mitglieder in der Satzung berücksichtigt werden können. Muss die Festlegung der Beiträge und Umlagen auch in Zukunft der Mitgliederversamm-lung obliegen? Oder sollte sie dem Gesamtvorstand übertragen werden?
Von größerer Bedeutung dürften jedoch die Umwandlung der ADS vom nicht einge-tragenen Verein in einen rechtsfähigen eingetragenen Verein und die Änderung des Na-mens von „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS) in „Bundesverband Kom-munaler Sport (BKS)“ sein. Während sich die Änderung der Rechtsform auf eine juristische Expertise stützen und damit gut begründen lässt, gibt es für die Namensänderung keinen Sachgrund. Um die Mitglieder frühzeitig und aktiv an der künftigen Namensgebung zu beteiligen, ist eine Umfrage geplant, die in Kürze an die Mitglieder herausgehen wird mit der Fragestellung: Soll es beim bisherigen Namen “Arbeitsgemeinschaft Deut-scher Sportämter” bleiben? Oder soll nach dem Motto “neue Rechtsform – neue Website – neue Bezeichnung” auch der Name geändert werden? Das Umfrageergebnis fließt dann in den Satzungsentwurf ein.
Es besteht die Chance, die Zeit und die neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, die Satzungsänderungen jetzt auf den Weg zu bringen und nicht auf die nächste Tagung zu warten. Die Neuerungen, die diese herausfordernde Zeit für alle mit sich brachte, haben – für viele überraschend – erstaunlich gut geklappt. Dagegen: Wie sind die kommunalen Sportverwaltungen durch die Corona-Krise gekommen? Was lehrt die Krise die Verwal-tungen? Wie haben sich die Arbeitsbedingungen in den Rathäusern verändert? Was wird bleiben? Das alles könnte auch Thema der nächsten Jahrestagung sein.
Nein, die Corona-Pandemie war nicht die Ursache, aber sie könnte der Auslöser sein, neue Formen der Zusammenarbeit zu erproben. Und ja, es wird und muss auch nach der Überarbeitung der Satzung Jahrestagungen und Mitgliederversammlungen in Präsenzform geben. Aber jetzt geht es darum, unter den gegebenen Bedingungen und rechtlichen Möglichkeiten ein überschaubares Thema auf der Basis noch zu erstellenden Bera-tungsunterlagen abzuschließen.
Probieren wir es aus, liebe Mitglieder!