Newsletter November 2022
Unsere Themen des Newsletters:
1. Save the Date - Jahrestagung 2023
2. Bundesförderprogramme - offener Brief an die Bundesregierung
4. Sportstättenpolitik - Kommentar des DOSB
5. Energiekrise - Task-Force des DOSB
6. Transferwerkstatt „Sportentwicklung, Sportstätten und Stadtentwicklung“
1. Save the Date - ADS Jahrestagung 2023
Nach der Jahrestagung ist vor der nächsten Jahrestagung. Wir stecken tatsächlich schon in den Planungen für das nächste Jahr. Da wir schon einige Anfragen bekommen haben, kommt hier der Termin: 20.-22-09.2023 in der Hansestadt Rostock.
Wer möchte, kann sich nicht nur den Termin merken, die Anmeldung ist auch schon freigeschaltet. Ideen für Referenten und Themen können gerne bei uns platziert werden. Dazu reicht eine kurze Mail an die Geschäftsstelle.
2. Bundesförderprogramm - offener Brief an die Bundesregierung
Vor allem in den Arbeitskreisen haben die in Potsdam anwesenden Kolleginnen und Kollegen die Förderung des Sports in den Kommunen durch den Bund diskutiert und festgestellt, dass die Kommunen bei der Bereitstellung von Sportinfrastruktur als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge angesichts des milliardenschweren Investitionsstaus dringend auf die Unterstützung des Bundes angewiesen seien, dass aber sich die Städte, Gemeinden und Kreise bei der Inanspruchnahme einer Vielzahl von Hemmnissen gegenübersähen, so dass häufig die grundsätzlich zur Verfügung stehenden Bundesmittel nicht abgerufen werden könnten. Auf der Grundlage der in der ADS seit langem geführten Diskussion hat sich der Vorstand im Oktober 2022 an die Bundesregierung mit der Forderung gewandt, bürokratische Hürden abzubauen und die Förderbedingungen zu verbessern. Den offenen Brief an das Bundeskabinett und an die beteiligten Fachausschüsse haben wir auf der ADS-Homepage bereitgestellt und veröffentlichen ihn zur Information unserer Mitglieder auch in diesem Newsletter.
Der offene Brief wurde versendet an: das Bundeskabinett und an die Vorsitzenden der Ausschüsse Sport, Haushalt, Finanzen, Inneres und Heimat, Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Erste Reaktionen kommen gerade rein.
3. Re-Start Programm des DOSB
Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleiten-den/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
Ein Teil des Programms ist die Ausschreibung von 150 öffentlichen Verleihangeboten für Trainingsequipment an Kommunen insbesondere Sport- und Gesundheitsämter, welche den Antrag zur Förderung eines öffentlichen Verleihangebots stellen müssen. Lokale Sportvereine sollen dabei als Kooperationspartner fungieren und übernehmen eine Patenschaft zur Nutzung der öffentlichen Verleihangebote. Diese Angebote sollen im frei öffentlich zugänglichen Raum aufgestellt werden. Denn Bürger*innen nutzen Grün- und Frei-räume als Erholungs- und Sporträume, die so zu Orten für gesundheitspräventive Sportangebote für alle Altersgruppen in den häufig stresserzeugenden Städten werden. Sport im Grünen bzw. im Freien macht Spaß, ist gesund, festigt soziale Kontakte, entspannt und trägt zur Lebensqualität bei. Frei zugängliches Sport- und Trainingsequipment kann die Barriere zum (Vereins-)Sporttreiben senken und die körperliche Betätigung der Gesellschaft im Freien erleichtern und steigern. Insbesondere während der schwierigen Phasen durch die Corona Lockdowns, hat sich gezeigt, dass Sport im Freien beliebter denn je ist.
Anträge von Kommunen können voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 beim DOSB gestellt werden. Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.
4. Sportstättenpolitik - Kommentar des DOSB
Der Zustand der Sportstätten ist seit Jahren ein viel diskutiertes Thema in SPORTDEUTSCHLAND, und eine Auflösung des vorhandenen Sanierungsstaus, der bei etwa 31 Milliarden Euro bundesweit liegt, eine existenzielle Frage für den Sport. Insbesondere durch die diesjährige Energiekrise wird die Relevanz von nachhaltigen Sportstätten und Schwimmbädern deutlich. Um Sportstätten zukunftsfähig zu entwickeln, bedarf es finanzieller Unterstützung durch Bund und Länder.
Am 28. Juli startete der Projektaufruf zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Bis zum Jahr 2027 stehen insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der energetischen Sanierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen. Jedoch sind Sportfreianlagen kein Fördergegenstand dieses Programms. Sport-vereine sind im Übrigen über ihre Kommunen antragsberechtigt. Insgesamt haben bis Ende des Interessensbekundungsverfahrens fast 750 Kommunen mit insgesamt 995 Projektskizzen ihr Interesse bekundet. Die beantragte Fördersumme liegt bei rund 2,7 Milliarden Euro. Das Programm ist also deutlich überzeichnet und zeigt, dass Investitionen in Sportstätten unbedingt notwendig sind. In diesem Jahr wurde jedoch das vorzeitige Auslaufen des „Investitionspakt Sportstätten“ – ein eigens für den Sport eingerichtetes Förderprogramm – verkündet. In den aktuell herausfordernden Zeiten ist dies ein falsches Signal an den gemeinwohlorientierten Sport.
Die aktuell gültigen Förderprogramme des Bundes für Sportstätten und Sporträume wurden vom Ressort „Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit“ des DOSB aktualisiert und zum Download bereitgestellt. „Diese aktualisierte Überblicksdarstellung für das Jahr 2022 erleichtert die Suche nach geeigneten Förderquellen für entsprechende Maßnahmen und bietet umfassende Informationen zu den einzelnen Programmen. Zu jedem Förderprogramm wurden Kurzfassungen zusammengestellt, die u.a. Informationen zu Förderschwerpunkten, Antragsberechtigten und Förderhöhe sowie zuständigen Ansprechpartnern enthalten“, so Christian Siegel, Ressortleiter Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit im DOSB. Die ausführliche Beschreibung sowie Richtlinien und Antragsformulare können dann auf den einzelnen Programmseiten heruntergeladen werden.
Der Überblick über Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ggf. erweitert.
In diesen anspruchsvollen Zeiten gilt es den Sport zukunftsfähig zu gestalten und dementsprechend die Sportstätten einer Dekarbonisierung zu unterziehen. Dies kann allerdings nur durch die Unterstützung des Bundes gelingen.
Anmerkung der Redaktion: Bei Redaktionsschluss lag der Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 10./11. November 2022 noch nicht vor, so dass er in den DOSB-Beiträgen noch nicht berücksichtigt werden konnte. Mit diesem Beschluss wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ ein zusätzliches Förderpaket für die Sanierung von Sportstätten 2023 geschnürt. Damit die Investitionsoffensive in Sportstätten fortgesetzt werden kann, werden zusätzliche 400 Millionen Euro bereitgestellt.
5. Energiekrise - Task-Force des DOSB
Die Warnungen vor düsteren Zeiten wegen mangelnder Gasversorgung nehmen zu. Täglich neue Schlagzeilen über ein Albtraumszenario für den Sport wie „Sport droht Energie-Lockdown“, „Kommunen stellen Warmwasser ab“, „Bäder machen dicht“, „Wärmeinseln in Sporthallen“, „Flutlichtverbot“ und „Gaspreisexplosion führt zu Vereinssterben“ haben Hochkonjunktur.
Seit dem Beginn des Russland-Ukraine Krieges und der daraus resultierenden Drosselung der russischen Gaszufuhr, steht ein potentieller Energie-Lockdown in Deutschland in Frage. Die Bundesregierung bereitet sich auf eine Gas-Notlage mit Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik vor. Zahlreiche Städte haben bereits Energiekrisenstäbe eingerichtet, welche diverse Einsparmaßnahmen für Wärme und Strom entwickeln. Zudem haben sich die EU-Staaten auf eine Reduzierung des Gasverbrauchs um 15% geeinigt.
Der DOSB hat im Juli 2022 eine Task-Force „Energiekrise“ unter der Leitung der Vorständin Sportentwicklung Michaela Röhrbein installiert. Die Task Force warnt immer wieder davor die Fehler aus der Corona-Pandemie zu wiederholen, den Sport auf eine reine Freizeitaktivität zu reduzieren und Schwimmbäder sowie weitere Sportstätten erneut zu schließen. Einen pauschalen und flächendeckenden Sport-Lockdown darf es nicht wieder geben. Sporthallen und die für das Schwimmen lernen geeigneten Bäder bzw. Wasserflächen müssen so lange wie möglich geöffnet bleiben und intensiv genutzt werden.
In einer bundesweiten Umfrage des DOSB und aller Landessportbünde zeichnete sich ab, dass mehr als 40% der Vereine starke Auswirkungen durch die Energiekrise erwarten. Dazu gehören u.a. Einschränkungen des Trainingsbetriebs, Schließungen einzelner Abteilungen oder Mitgliederrückgänge. Rund 6% der befragten Vereine fürchten sogar eine akute Existenzbedrohung, also die Auflösung des Vereins. Zum Vergleich: Rückblickend auf die Corona-Pandemie gaben lediglich 26% der Vereine in der aktuellen Umfrage an, dass sie starken Auswirkungen ausgesetzt waren, knapp 2% gaben an, dass sie existenzbedroht gewesen seien.
Um gemeinsam aus dieser Krise zu kommen, hat der DOSB mit den Landessportbünden einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog zu Energieeinsparpotentialen im Sport erarbeitet. Aufbauend darauf und der Maßgabe 20% Energie einzusparen, wurde ein sportstättenspezifischer Stufenplan veröffentlicht, der die Einsparpotentiale der Energiesparmaßnahmen einschätzt. Entsprechende Infografiken, ein Poster zu Sofortmaßnahmen zum Energiesparen und weiterführende Informationen finden Sie hier.
6. Transferwerkstatt „Sportentwicklung, Sportstätten und Stadtentwicklung“
Die Bundestransferstelle Sportstätten am Deutschen Institut für Urbanistik gGmH (Difu) führt am 23.11.2022 eine kostenfreie Onlinekonferenz -Transferwerkstatt „Sportentwicklung, Sportstätten und Stadtentwicklung“- durch.
Der Sport als Gesamtheit verschiedener Freizeitaktivitäten und professioneller Sportausübung hat einen festen räumlichen, zeitlichen und sozialen Platz in der Gesellschaft. Ob über den Verein, selbstorganisiert, in der Schule oder alleine – es gibt vielfältige Möglichkeiten, Sport auszuüben. Neben kommunalen Sportstätten wird auch der öffentliche Raum regelmäßig zur Sportausübung genutzt, wodurch Sport und Stadtentwicklung untrennbar miteinander verknüpft sind. Neu entwickelte Sportarten, veränderte Nachfrage nach Sportstätten sowie die Nutzung öffentlicher Räume führen zu einer Sportentwicklung, die in Teilen eine Umgestaltung bzw. „Multicodierung“ des kommunalen Raums erfordern. Um diese veränderte Nachfrage zu kanalisieren und ihr gerecht zu werden, müssen verschiedene Akteure zusammenarbeiten und städtische Räume optimal an die Bedürfnisse der dort lebenden Bevölkerung angepasst werden. Während Sportentwicklungsplanungen angewendet werden, um Maßnahmen zur Befriedigung der Nachfrage nach Bewegung und Sport zu entwickeln, steht die Stadtentwicklungsplanung vor der Herausforderung – neben dem Sport – weitere Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum sowie sozioökonomische Einflüsse, wie etwa Flächenverfügbarkeiten, Bodenpreise, Bebauungs- und Nutzungspläne etc., in entsprechende Planungsprozesse einzubeziehen.
Zur Begleitung des Städtebauförderprogramms „Investitionspakt Sportstätten“ ist eine gleichnamige Bundestransferstelle eingerichtet worden. Diese wird im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) und der Hochschule Koblenz, Professur für Sportmanagement, Sportökonomie, Wissenschaftstheorie, Professor Dr. Lutz Thieme, getragen. Aufgabe der Bundestransfer-stelle ist es, Städte, Landkreise und Gemeinden durch einen fachlichen Austausch zum Thema Sportstättensanierung als Teil einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu unter-stützen. Im Sinne eines Wissenstransfers werden dazu Fachwerkstätten mit allen relevanten Stakeholdern durchgeführt, um so mit Expert*innen aus Verwaltungspraxis, Politik und Sportwissenschaft Fragen der Sportstättensanierung zu erörtern.
Sportentwicklung, Sportstätten und Stadtentwicklung
Mittwoch, 23. November 2022, 9:30 bis 13:30 Uhr
Online-Konferenz
… In der Veranstaltung werden mit Ihnen folgende Fragen diskutiert: Welchen Einflüssen/Veränderungstreibern sind Sport- und Stadtentwicklung heute, morgen und übermorgen ausgesetzt, welche Entwicklungen aus dem Sport beeinflussen Stadtentwicklung und welche Stadtentwicklungsprozesse wirken unmittelbar auf den Sport? Welche Instrumente der Sport- und Stadtentwicklung werden derzeit mit welchem Ziel eingesetzt? Wie werden sich die Ziele von Sport- und Stadtentwicklung kurz und mittelfristig verändern und was bedeutet dies für die aktuell eingesetzten Instrumente? Wie arbeiten derzeit die Akteure von Sport- und Stadtentwicklung in den jeweiligen Fachverwaltungen zusammen und wie können zukünftig die sich aus Sport- und Stadtentwicklung ergebenden Anforderungen bewältigt werden?
Ziel der Transferwerkstatt ist die Diskussion von treibenden Einflussfaktoren der Sport- und Stadtentwicklung, die Präsentation (neuer) Ansätze und Instrumente einer integrierten Sport- und Stadtentwicklung, die Ermittlung von Unterstützungs- und Beratungsbedarfen der Kommunen mit Blick auf eine integrierte Sport- und Stadtentwicklungsplanung als strategische Voraussetzung von Sanierungs- und Umbaumaßnahmen von Sportstätten, der Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Akteuren sowie die Ermittlung weiterer Diskussions- und Forschungsbedarfe und die Ableitung städtebaulicher Handlungsempfehlungen.
Anmeldung zur Transferwerkstatt: https://www.difu.de/17583.
Für inhaltliche Rückfragen und Anregungen steht Ihnen Herr Dr. Henrik Scheller gerne zur Verfügung (030 39001-295 bzw. scheller@difu.de).