Newsletter September 2020
Unsere Themen des Newsletters:
- Onlinekongress der ADS und Sportplatzwelt
- Umfrageergebnis zum künftigen Vereinsnamen
- Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren
- Drei Fragen zur Neufassung der Satzung
- Erfahrungsaustausch kommunaler Stadioneigentümer
- Wir stellen vor: Das Sportamt Saarbrücken
1. Onlinekongress der ADS und Sportplatzwelt
Gemeinsam mit Stadionwelt organisieren wir einen Onlinekongress am 29. und 30. September.
Vorteil für ADS Mitglieder: Kommunen können zum gleichen Preis sowohl an dem ADS Onlinekongress als auch an dem gesamten Breitensportkongress von Stadionwelt teilnehmen. Welche Vorträge besucht werden, können Sie individuell auswählen. Technische Kenntnisse werden nicht benötigt - es reicht ein handelsüblicher PC. Nur wer möchte, kann auch per Kamera zum Beispiel in den Arbeitskreisen zugeschaltet werden. Fragen können von allen Teilnehmern per Chatfenster gestellt werden. Die vorläufige Agenda (wird fortlaufend erweitert) sieht für die ADS unter anderem folgende Inhalte vor:
„Digitalisierung – nur eine Frage der Software?!?“
Normen Schreff, Dipl. Verwaltungswirt
Die wirtschaftliche Bedeutung des Sports in Deutschland – faktenbasierte Politikberatung (Sportsatellitenkonto)
Iris an der Heiden, 2HMforum. GmbH
Vorstellung eines Sportstättenverwaltungsprogramms
Tony Bender, Amtsleiter Sportamt Saarbrücken: SKUBIS
N.N.: Venuzle
N.N.: Pit Sport
„Der Sport und die Coronakrise aus Sicht des DOSB“
Christian Sachs, Leiter des DOSB-Hauptstadtbüros
"Der Sport und die Coronakrise aus Sicht der Kommunen" und
"Ergebnisse der Onlinebefragung zur Digitalisierung der Sportverwaltung“
Dr. Alex Mommert, Referent Deutscher Städtetag
Arbeitskreise der Sportverwaltungen für kleine, mittlere und große Kommunen/Landkreise
Inhalte Sportplatzweltkongress
2. Umfrageergebnis zum künftigen Namen
In Vorbereitung der vorgesehenen Neufassung der Satzung hat der Vorstand eine Umfrage zu der Frage durchgeführt, welchen der drei Vorschläge „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS)“, „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportverwaltungen (ADS)“ oder „Bundesverband Kommunaler Sport (BKS)“ die Mitglieder als künftigen Vereinsnamen bevorzugen würden. An der Umfrage haben sich 86 Mitgliedskommunen beteiligt. Die geringe Beteiligung ist vermutlich auf die während des Umfragezeitraums in den meisten Bundesländern noch laufenden Sommerferien bei gleichzeitigem Hochfahren des Schul- und Sportbetriebs in den Kommunen zurückzuführen.
Die Umfrage erbrachte kein eindeutiges Ergebnis. Keiner der drei Namensvorschläge konnte die absolute Mehrheit, schon gar nicht die bei Satzungsänderungen grundsätzlich erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit auf sich vereinigen.
Um jegliches Rechtsrisiko auszuschließen, sieht der Vorstand zum jetzigen Zeitpunkt von einer Umbenennung ab und legt aufgrund einstimmigen Vorstandsbeschlusses vom 28. August 2020 einen Satzungsentwurf mit dem bisherigen Namen „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS)“ der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vor.
3. Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren den bestehenden Formerfordernissen genügt und Beschlüsse wirksam gefasst werden können, und was passiert, wenn sich weniger als die Hälfte der Mitglieder beteiligen?
Durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensgesetz“ (COVID-19-Gesetz) vom 27. März 2020 hat es der Bundesgesetzgeber Vereinen ermöglicht, auch ohne ausdrückliche Ermächtigung in der Satzung Mitgliederversammlungen ohne physische Anwesenheit der Mitglieder am Versammlungsort durchzuführen. Diese zeitlich befristete Ausnahmeregelung entbindet nicht von anderen in der Satzung geregelten Formerfordernissen wie z. B. Einladungsfristen. Um eine sogenannte virtuelle Mitgliederversammlung ordnungsgemäß durchführen und Beschlüsse wirksam fassen zu können, sind nach § 5 Absatz 3 des COVID-19-Gesetzes folgende Voraussetzungen unerlässlich:
A) Es müssen alle – ordentlichen – Mitglieder beteiligt werden. Die Erfüllung dieser Bedingung ist durch das Informationsschreiben vom 29. Juli 2020 und durch die vorgesehene schriftliche Einladung gewährleistet. Die schriftliche Einladung wird am 14. September 2020 an alle ordentlichen Mitglieder versandt.
B) Bis zum vom Verein festgesetzten Termin (in diesem Fall bis zum 13. Oktober 2020) muss mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme in Textform abgegeben haben. Dafür werden Stimmabgabezettel vorbereitet und der Einladung beigefügt.
C) Liegen die Voraussetzungen nach Buchstabe b) vor, d. h., dass mehr als 50 % aller ADS-Mitglieder ihre Stimme fristgerecht in Textform abgegeben haben, wird ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn er mit der erforderlichen Mehrheit laut Gesetz oder Satzung gefasst wurde.
Sollten sich jedoch weniger als die Hälfte der ordentlichen Mitglieder beteiligen, zieht das weitreichende Folgen nach sich. Alle gefassten Beschlüsse sind nichtig. Das betrifft die Vorstandswahlen ebenso wie die Beschlüsse über Jahresbericht und Haushaltsplan sowie über die Satzungsänderung.
Der Vorstand bittet alle stimmberechtigten Mitglieder, sich an der Mitgliederversammlung zu beteiligen und im Zeitraum vom 14. September bis 13. Oktober 2020 (Eingang bei der ADS-Geschäftsstelle) ihre Stimme abzugeben. Es hängt auch von Ihrer Teilnahme ab, ob und dass die gefassten Beschlüsse wirksam werden können.
4. Drei Fragen zur Neufassung der Satzung
Was sind aus Sicht des Vorstandes die wichtigsten Gründe, die Neufassung der Satzung zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen?
Die Thematik beschäftigt den Vorstand bereits seit mehreren Jahren und sollte bereits zur Mitgliederversammlung 2018 in Münster abgeschlossen werden. Dies ließ sich aus unterschiedlichen Gründen nicht verwirklichen. Da aber in der laufenden Wahlperiode eine Auswertung der vorliegenden juristischen Expertise zeitlich vorgenommen werden konnte, sollte das Vorhaben bereits auf der coronabedingt ausgefallenen Mitgliederversammlung Ende April 2020 in Wolfsburg abgeschlossen werden. Nach dem Stand der Vorbereitungen kann und sollte die Neufassung der Satzung jetzt im schriftlichen Verfahren abgeschlossen werden. Dazu hat der Vorstand auf seiner Vorstandssitzung am 28. August 2020 einen einstimmigen Beschluss gefasst.
Die vorliegende juristische Expertise empfiehlt in Teilbereichen dringend eine Satzungsanpassung. Das Gutachten problematisiert beim nicht eingetragenen Verein unter anderem die mangelnde Rechtsfähigkeit und die Haftung des Vorstandes. Zudem war die alte Fassung stark verkürzt und es fehlten dringende Anpassungen für das Finanzamt.
Was sind neben einer eventuellen Umbenennung der ADS, wofür eine Umfrage unter den Mitgliedskommunen durchgeführt worden ist, die drei wichtigsten Änderungsvorschläge und was ist die Begründung dazu?
Die wichtigste Neuregelung ist die Umwandlung der ADS vom nicht eingetragenen Verein in einen eingetragenen Verein (e. V.). Zwar wäre laut der oben genannten juristischen Expertise auch weiterhin die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins möglich; die Eintragung ins Vereinsregister verleiht dem Verein jedoch Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit, Träger von Rechten und Rechtspflichten zu sein. Dies ist auch im Hinblick auf Haftungsfragen von Bedeutung, da die ADS beispielsweise zur Vorbereitung von Jahrestagungen und Fortbildungsveranstaltungen Handelnden Rechtsgeschäfte in nicht unerheblichem Umfange abschließen müssen.
Der (weiterhin) bestehende (Gesamt-)Vorstand besteht aus den drei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes und bis zu sieben weiteren Vorstandsmitgliedern. Damit tritt keine Änderung gegenüber der Größe des bisherigen Vorstandes ein. Es wird ein geschäftsführender Vorstand eingerichtet, der aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Geschäftsführer/in besteht. Der geschäftsführende Vorstand bildet den Vorstand nach § 26 BGB. Damit ist gegenüber den bisherigen Regelungen, die die bis zu zehn Vorstandsmitglieder als „gleichberechtigte“ Mitglieder des Vorstands ansehen, eindeutig geregelt, wer die gesetzliche Vertretung des Vereins innehat und den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Die Neuregelung soll eine transparentere Außendarstellung der ADS bewirken. Dies wird auch aus der Zuordnung der Aufgaben einerseits auf den geschäftsführenden Vorstand (vor allem Leitung und Geschäftsführung des Vereins) und andererseits auf den Gesamt-Vorstand, die mit wenigen Ausnahmen wie z. B. die Beschlussfassung über Beiträge, Gebühren und Umlagen den Aufgaben des bisherigen Vorstandes entsprecht, ersichtlich.
Was ändert sich für das einzelne Mitglied durch die Neufassung der Satzung?
Auf die ordentlichen Mitglieder nach § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der aktuellen ADS-Satzung bzw. nach § 6 Abs. 2 des Satzungsentwurfs hat die Neufassung der Satzung keine unmittelbaren Auswirkungen. Es bleibt bei den Rechten und Pflichten, wie sie bereits in der bisherigen Satzung beschrieben waren. Allerdings sind einige Regelungen konkretisiert worden, so z. B. die Beendigung der Mitgliedschaft, die bisher im § 2 Abs. 3 der Satzung geregelt war und neu in den §§ 7 und 8 des Satzungsentwurfs beschrieben wird.
Auch für außerordentliche Mitgliedschaften tritt keine unmittelbare Änderung ein. Nach wie vor haben sie kein Stimm- und Antragsrecht, können aber ansonsten wie bisher alle Vorteile des Vereins wie ordentliche Mitglieder nutzen, d. h. auch, dass sie zu den Mitgliederversammlungen eingeladen werden und an ihnen teilnehmen können.
Eine Änderung ergibt sich lediglich für die aufgrund der Ehrungsordnung auf Vorschlag des Gesamtvorstandes von der Mitgliederversammlung per Beschluss ernannten Ehrenmitglieder, die erstmals im § 6 Abs. 4 des Satzungsentwurfs als Mitglieder erwähnt werden. Auch sie haben kein Stimm- und Antragsrecht, können ebenfalls die Vorteile des Vereins nutzen und sind von der Beitragspflicht befreit.
Auch wenn sich die Regelungen für einzelne Mitglieder nicht auswirken, soll der Vollständigkeit halber auf die Konkretisierungen zur Auflösung des Vereins im § 20 des Satzungsentwurfs hingewiesen werden. Danach ist vorgesehen, dass das Vermögen des Vereins bei seiner Auflösung an die Stiftung Deutsche Sporthilfe e. V. fallen soll.
5. Erfahrungsaustausch kommunaler Stadioneigentümer
Die Anforderungen der DFL und des DFB an die Spielstätten höherklassig spielender Fußballvereine, z. B. hinsichtlich des Maßes der Überdachung oder Verhältnisses von Sitz- zu Stehplätzen, sind für viele Klubs nicht aus eigener Kraft umsetzbar und sind oftmals nur dank der erheblichen Unterstützung der öffentlichen Hand leistbar. Dies stellt Kommunen – unabhängig davon, ob das Stadion in kommunaler oder in privatem Eigentum steht – oftmals vor hohe finanzielle Herausforderungen.
Zudem können die in diesem Zusammenhang bestehenden weiteren Handlungsfelder, beginnend mit Planungs- und Baurecht, Ausgestaltung vertraglicher Vereinbarungen mit den Vereinen zur Nutzung / Betrieb des Stadions, Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, Beihilferecht etc. Kommunen vor komplexe Aufgabenfelder stellen.
Durch einen Austausch von Erkenntnissen und Erfahrungen aus abgeschlossenen als auch laufenden Projekten können wertvolle Informationen für das eigene Projekt gewonnen werden.
Die Städte Osnabrück und Münster stehen bereits im gegenseitigen Austausch zu den jeweiligen aktuellen Stadionprojekten. Kommunen, die an einem Erfahrungsaustausch interessiert sind melden sich bitte bei
o Thomas Schäfer, Stadt Osnabrück, Mail: Schaefer@osnabrueck.de
o Andreas Tschöpe, Stadt Münster, Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de
Gerne können auch konkrete Themen für den Erfahrungsaustausch benannt werden. In Abhängigkeit der Resonanz auf die Mitteilung im Newsletter und der weiteren Entwicklung der Rahmenbedingungen (Corona) wird der Erfahrungsaustausch weiter konkretisiert
6. Wir stellen vor: Das Sportamt Saarbrücken
Einwohner: 183.400
Amtsbezeichnung: Sport- und Bäderamt Saarbrücken
Anzahl der Mitarbeiter: 19 (6 in der Verwaltung und 13 im Bereich Technik/Sportstättenbetrieb)
Anzahl der Sportanlagen: 41, davon 18 Kunstrasen (3 städt.), 12 Rasenfelder (6 städt. inkl. Stadion).
Anzahl der Sporthallen: 62 einschließlich der Schulturnhallen der Grundschulen; Daneben belegen wir 10 Schulturnhallen des Regionalverbandes mit 3 Gymnastikhallen
Anzahl der Schwimmbäder: 10 Hallenbäder, 2 Freibäder und 6 Schulschwimmhallen.
Anzahl der Sportvereine: 267 Vereine mit 52.395 Mitgliedern
1. Wo ist das Sport- und Bäderamt innerhalb der Verwaltung der Landeshauptstadt Saarbrücken angesiedelt?
Die Landeshauptstadt hat die Ämterstruktur beibehalten. Als Sport- und Bäderamt sind wir seit kurzem dem Baudezernat zugeordnet, was zunächst ungewöhnlich erscheinen mag. Wir fühlen uns in diesem Dezernat, dem unter anderem auch das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe, das Stadtplanungsamt und das Gebäudemanagement angehören, aber gut aufgehoben, zumal wir in der Vergangenheit schon immer untereinander vernetzt gearbeitet hatten. Da die Verwaltung aber derzeit im Umbruch ist, ist das letzte Wort womöglich noch nicht gesprochen. Hervorheben darf man, dass Saarbrücken die einzige Stadt im Saarland ist, die sich ein eigenständiges Sport- und Bäderamt leistet
52 Amtsleitung und Assistenz
52.1 Verwaltung/Beschaffung/Haushalt
52.2 Belegungsmanagement
52.3 Technik/Sportplatzpflegekolonne
1. Was sind die aktuellen Aufgabenschwerpunkte und welche besonderen Projekte werden verfolgt bzw. sind geplant?
Corona, Corona, Corona – im Ernst, die Pandemie hat natürlich auch uns voll im Griff. War das – plötzliche – Herunterfahren des Sportbetriebs auf und in den Sportanlagen noch vergleichsweise einfach zu handhaben, so war und ist das Wiederhochfahren doch wesentlich komplizierter: Was ist erlaubt? Was darf man nicht? Wie viele Menschen dürfen in welcher Sportart gerade zusammen trainieren? Gelten die Abstandsgebote draußen und drinnen noch? Welche Hygienekonzepte sind notwendig? Wer erstellt sie? Wer genehmigt sie? Wer kontrolliert sie? Dabei müssen wir uns natürlich immer auch fragen: Was können und müssen die Vereine selbst regeln? Aber auch: Was kann man ihnen zumuten? Und was würde sie überfordern? Denn uns liegt natürlich in erster Linie daran, Sport auch unter den veränderten Bedingungen wieder zu ermöglichen!
Selbstverständlich mussten die Sportstätten auch während der Zeit des kompletten Lockdowns betriebsbereit gehalten werden. Freilich hatten wir auch den Ehrgeiz und das Bestreben, jederzeit vorbereitet zu sein, die Sportstätten wieder in Betrieb zu nehmen, wenn es aufgrund von Lockerungsmaßnahmen hätte wieder losgehen dürfen. Und das ist uns mit unseren eigenen Mitarbeitern auch sehr gut gelungen.
2. Was sind die aktuellen Höhepunkte (Bau, Projekte, Events etc.)?
Wir haben ein mir persönlich auch sehr am Herzen liegendes Projekt, das wir schon vor Corona begonnen hatten, nicht aus den Augen verloren und weiterverfolgt. Dabei geht es um die Verbesserung der Infrastruktur auf den Freisportanlagen. Wir haben ein Förderprogramm mit einem jährlichen Ansatz von bislang 150.000 € aufgelegt, mit dem wir unter anderem den Umbau von Tennenplätzen zu Kunst- oder naturrasenplätzen fördern, wobei mittlerweile die Sanierung im Vordergrund steht. Neuer Schwerpunkt ist in diesem Zusammenhang die Umstellung von Trainingsbeleuchtungen auf LED-Technik.
Da wir in letzter Zeit gerade diese Dinge zielgerichtet vorangetrieben haben, zählen wir mit unserem Amt zu den dankbaren Nutznießern des Bundesprogramms „Sanierung von Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Ein konkretes Ziel fest im Blick zu haben und konsequent zu verfolgen, lohnt sich eben (meistens) doch!
3. Wie haben sich die Aufgaben und die Arbeit im Sport- und Bäderamt in Corona-Zeiten verändert?
Zunächst lässt sich feststellen, dass die Verwaltung ämterübergreifend noch mehr zusammengerückt ist. Mehrfach wöchentlich kam ein städtischer Krisenstab – virtuell – zusammen, der Informationen, Erkenntnisse und Erfahrungen austauschte, die Anforderungen miteinander beriet und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitete. Alle beteiligten Ämter wurden ins Boot geholt, waren aufs Beste miteinander vernetzt. Zusammenarbeit und Vernetzung waren und sind aus meiner Sicht das Gebot der Stunde, um das Problem in seiner ganzen Komplexität erfassen und in den Griff bekommen zu können.
Ich persönlich hatte in meiner Funktion als Brandinspekteur darüber hinaus den Vorteil, im Krisenstab der Feuerwehr mitzuarbeiten. Dieser Krisenstab kam täglich etwa für eine Stunde zusammen, und dadurch kam ich noch eher und fundierter als andere an Informationen, die mir und meinem Amt in der Krisenzeit sehr zugute kamen. So zählte beispielsweise das Gesundheitsamt zum Stab der Feuerwehr. Das vereinfacht vieles, man kennt die Ansprechpartner! Mir erleichterte es zum Beispiel die Aufgabe, an die richtigen Informationen zu kommen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Vereinen die getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen erklären und die Notwendigkeit dazu begründen zu können.
Großen Wert haben wir in unserer Arbeit schon immer auf die Vereinsberatung und -betreuung gelegt. In dieser schwierigen Zeit haben wir uns dennoch überlegt, wie wir die Zusammenarbeit mit den Vereinen noch verbessern können. Herausgekommen ist dabei zum Beispiel, in regelmäßigen, zeitlich recht kurzen Abständen einen E-Mail-Newsletter für die Vereine herauszugeben, in dem wir z. B. darauf hinweisen, welche Lockerungen wieder möglich geworden sind, welche generellen Bedingungen und Auflagen bei der Nutzung städtischer Sportstätten herrschen, ob Trainings- und Spiel- bzw. Wettkampfbetrieb erlaubt sind usw.
Daraus für das Sport- und Bäderamt Saarbrücken ein Konzept zu entwickeln, obwohl wir mit unserem Sportverwaltungsprogramm SKUBIS schon auf einem guten Weg sind, wird wohl eine Schwerpunktaufgabe für 2021 sein. Rechnungstellung und die Sportstättenbelegung wickeln wir bereits heute komplett digital ab.
4. Apropos Vereine: Wie sind die Sportvereine durch die Krise gekommen?
Nach unserem Eindruck haben die Saarbrücker Sportvereine die Krise verhältnismäßig gut gemeistert. Dabei ist schon klar, dass die Herausforderungen nicht für alle Vereine gleich waren. Die Vereine, die hauptamtliches Personal beschäftigen, hatten andere finanzielle Sorgen als die Vereine, deren Vereinsbetrieb praktisch ganz auf ehrenamtlicher Basis stattfindet. Ich will das gar nicht kleinreden, auch viele Ehrenamtliche müssen fest mit den ihnen gewährten Aufwandsentschädigungen rechnen. Aber wenn sich Vereine mit fest angestelltem Personal zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen zum überwiegenden Teil aus Kursgebühren, aus Vermietung vereinseigener Räumlichkeiten etc. finanzieren und diese Einnahmen von jetzt auf gleich ganz wegbrechen, dann ist das schon ein Problem. Dass die Vereine im Großen und Ganzen die Krise doch sehr gut bewältigt haben, liegt unseres Erachtens auch an der großen Solidarität, die die Vereine in dieser Krisensituation gezeigt haben.
Glücklicherweise unterstützt das Land mit dem Förderprogramm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ die Vereine sowohl im Sport als auch im kulturellen und musischen Bereich mit einem unkomplizierten Verfahren und der Bereitstellung von 9,7 Mio. €. Auch wir sind, als Haushaltsnotlagegemeinde zwar, aber dennoch am Überlegen, in welchem Umfang Hilfestellungen möglich sind.
Vereinsübergreifend scheint uns die gegenseitige Rücksichtnahme eine größere geworden zu sein. Wir hoffen, dass das auch noch ein wenig so bleibt … insbesondere zum Nutzen des Kinder- und Jugendsports. Ich würde mir wünschen, dass er wie auch der Gesundheits- und Seniorensport, die es in der Krise ebenfalls sehr schwer hatten, dort, wo es in der Nutzung von Sportstätten aufgrund verkleinerter Gruppengrößen noch zu Engpässen kommt, Vorrang bekommen.
5. Was noch ein bisschen besser gemacht werden könnte …
… wäre nach unseren Erfahrungen die Unterstützung durch das Land, beispielsweise durch den Erlass von Musterhygiene- und sonstigen Rahmenplänen, damit nicht jede Kommune das Rad noch einmal erfinden muss. Dass im Land nach unserem Eindruck weiterhin ein Ressortdenken vorherrschte, war schon anstrengend. Es verhinderte schnelle und pragmatische Wege, mit der Situation umzugehen, wenn z. B. während des Lockdowns Sporthallen als Not-Krankenhäuser benötigt oder wenn die Musterhygienepläne bzw. die Corona-Verordnung des Landes Schul- und Vereinssport, die die gleichen Hallen nutzen, unterschiedlich betrachten. Das machte bei allem guten Willen sogar vor Ort die interne Abstimmung schwierig. Und manchmal, so scheint es, gehen die Vorgaben einfach an der Realität vor Ort vorbei.
Also hinsichtlich der Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts auf Landes-ebene einerseits und der Einbindung und Nutzung des Sachverstands der kommunalen Praktiker andererseits ist m. E. noch Luft nach oben.
6. Vervollständigen Sie: „Wir sehen die ADS-Mitgliedschaft als einen Gewinn, weil ...
… nichts über einen funktionierenden Erfahrungs- und Informationsaustausch in einem stabilen Netzwerk geht. Mit einem Wort: Wenn es die ADS nicht gäbe, müsste man sie erfinden und schleunigst gründen!
Tony Bender, vielen Dank für das Interview!