Sonderseite Corona
12.02.2021
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur weiteren Verlängerung des Lockdowns vom 10. Februar 2021
02.12.2020
„Treffpunkt Bewegung – in Ihrem Stadtteil“ Kasseler Präventionsprojekt stellt Stufenplan für Corona-Pandemie vor
– Auch das Präventionsprojekt „Treffpunkt Bewegung – in Ihrem Stadtteil“ muss sich an die besonderen Umstände der Corona-Pandemie anpassen. Hierzu haben die Projektverantwortlichen in Kassel neue Konzepte erstellt und entsprechende Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Zum Bericht
14.08.2020
Hygienerahmenkonzept für Sportveranstaltungen in Auftrag gegeben
Auf Grund der existierenden Unsicherheiten bei der Planung und Realisierung von Veranstaltungen unter Pandemie-Bedingungen hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) über seine Stiftung Deutscher Sport die Entwicklung eines allgemeinen Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen in Auftrag gegeben. Zur Pressemitteilung
08.07.2020
Sportangebote in Zeiten von Corona - hier Sportstadt Düsseldorf
Im Rahmen des “Heimatsommers” bietet das Sportamt für Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren in der zweiten Ferienhälfte vom 20. Juli bis 5. August auf fünf Sportanlagen jeweils einen Parcours zum Ausprobieren verschiedener Sportarten an. Innerhalb von festen Gruppen und Zeitfenstern können Kinder und Jugendliche dort an insgesamt vier Sportangeboten teilnehmen. Das Angebot ist kostenfrei. Mehr Informationen
07.06.2020
Sportveranstaltungen in Zeiten von Corona
Es findet nicht mehr ganz so viel statt. Aber gerade das Thema Laufen zeigt, dass es doch noch viele kreative Möglichkeiten gibt. Hier vier Beispiele:
1. Der #RRMHomeRun bewegte weltweit 2.115 Läufer. Für 30 Euro konnten die Läuferinnen und Läufer eine persönliche Startnummer buchen. Nach Rückmeldung über das offizielle Zeitmessungssystem MikaTiiming, erhalten alle Homerunner das offizielle Finisher-Shirt, die Finisher-Medaille und eine Teilnehmerurkunde. Zehn Prozent der Einnahmen gehen als Spende an die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, die den Rhein-Ruhr-Marathon seit Jahrzehnten medizinisch unterstützt. https://www.rhein-ruhr-marathon.de
2. Wings-for-Life-Wolrldrun: Alle Läufer liefen bei dem Event, das schon am 03.Mai gestartet wurde, allein und starteten dennoch mit allen Teilnehmern weltweit zur selben Zeit. Die Läufer liefen so lange, bis sie das virtuelle Catcher Car einholte. 100 % des Startgeldes gingen in die Rückenmarksforschung. www.wingsforlifeworldrun.com
3. Solo-Run Essen: Beim SOLO Run starten die Teilnehmer innerhalb eines persönlichen Zeitslots alleine, zu zweit oder als Familie. Die Strecke geht über eine Distanz von fünf Kilometern. https://www.solo-run.de/essen/
4. Laufbegeisterte haben ab Mittwoch, 13. Mai 2020, 17 Uhr, die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Mindestabstands und der Hygienevorgaben ihre Laufzeit auf der rund fünf Kilometer langen Runde zu erfassen und zu dokumentieren. Das neue Projekt der Stadt "Köln läuft auf Zeit" ist die erste Laufstrecke mit individueller Zeitmessung für Profis und Einsteiger rund um den Fühlinger See und ist auf fünf Wochen angelegt. Um sich für einen Lauf anzumelden, reserviert man sich im Internet einen kostenfreien Startplatz am gewünschten Tag und zur gewünschten Uhrzeit. Die Startzeiten werden so vergeben, dass eine Laufen ohne häufiges Überholen und dem individuellen Leistungsniveau ermöglicht wird. Die Zeitmessung erfolgt über einen Chip, der online bei fit.Köln bestellt und vor Ort ausgehändigt wird. Die Leihgebühr beträgt neun Euro für die komplette Laufzeit von fünf Wochen. Alternativ kann der Chip, der auch bei anderen Laufveranstaltungen genutzt werden kann, für 20 Euro gekauft werden. Pressemitteilung der Stadt Köln
12.05.2020
Schreiben an die Sportvereine aus Mülheim an der Ruhr
Zur Wiedereröffnung der Sporthallen ab dem 13.5. hat der Mülheimer SportService die wichtigsten Regeln für den Trainingsbetrieb in einem Schreiben festgehalten: Download Schreiben
05.05.2020
Infos aus der Schweiz: Sportinfrastrukturen und Praxis-Beispiele Gemeinde und Städte
Die intensive Arbeit und die Kontakte, die in den letzten Wochen zwischen der ASSA, der KKS, Swiss Olympic und dem BASPO stattgefunden haben, konnten einige Fragen im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung der Sportinfrastrukturen klären. Die auf diese Weise gesammelten Informationen finden Sie nun auf der ASSA-Webseite. Darüber hinaus stellen wir Ihnen Beispiele für kommunale Anlage-Schutzkonzepte zur Verfügung, die Ihnen bei der Entwicklung der eigenen Schutzkonzepte helfen können.
Schwimmbäder, Schutzkonzept für Sportinfrastrukturen und Prozess für Klubs/Vereine
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Wiederöffnung von Schwimmbädern und anderen Sportanlagen, zu Schutzkonzepten und zu weiteren Themen. Bitte zögern Sie nicht, den Link zu den FAQ der ASSA-Webseite auf der Internetseite Ihrer Gemeinde oder Stadt zu publizieren.
Beispiele für Anlage-Schutzkonzepte für kommunale Sportanlagen
Da der Informationsaustausch wichtig ist, stellen einige ASSA-Mitglieder bereits erstellte Anlage-Schutzkonzepte (oder Entwürfe) als Beispiel zur Verfügung. Die Seite mit den Beispielen der Gemeinden und Städte finden Sie hier. Sie wird laufend aktualisiert.
Vielen Dank an die ASSA!
29.04.2020
Prof. Dr. Hans-Jürgen Schulke: Der Sport nach Corona
„Die Sportvereine müssen die Hotspots der Prävention werden“, zitierte das Hamburger Abendblatt Ende März 2020 den Soziologen Prof. Dr. Hans-Jürgen Schulke. Was damit genau gemeint sei, stellt der ehemalige Direktor des Hamburger Sportamtes in seinem nachfolgenden Essay dar. Der Beitrag wurde zuerst in dem Blog quergedacht von Helmut Digel veröffentlicht.
Pressemitteilung DOSB: Hoffnung auf Rückkehr zum Sport
Die Zwischenbilanz gibt Anlass zur Hoffnung: Nach vollständiger Einstellung des Sportbetriebs und Schließung aller Sportstätten in SPORTDEUTSCHLAND aufgrund der Corona-Pandemie sehen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Landessportbünde (LSB) Signale, die eine Wiederaufnahme des Sporttreibens in den einzelnen Bundesländern ermöglichen. Dazu gab es am Samstag bei einer Videokonferenz der 16 Landessportbünde (LSB-Konferenz) gemeinsam mit dem DOSB ein einstimmiges Votum. „Der eingeschlagene Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist erfolgreich und sollte daher fortgesetzt und mit Umsicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung muss unverändert Priorität haben.“ So Jörg Ammon, der Stellvertretende Sprecher der LSB und Präsident das Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV). „Zur Gesundheitsvorsorge dient insbesondere das Sporttreiben. Dies haben wir in der Konferenz erörtert und waren uns alle zusammen mit dem DOSB einig, dass unter bestimmten Vorkehrungen der Startschuss zur Rückkehr in den Vereinssport gegeben werden kann.“
23.04.2020
Mitgliederrundschreiben der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (ASSA) zur schrittweisen Lockerung
Auch in der Schweiz ist – wie einem Rundschreiben der ASSA vom 23. April 2020 an ihre Mitglieder zu entnehmen ist – eine mehrstufige „Exit-Strategie Sport“ zur Lockerung der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie angedacht.
23.04.2020
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) schreibt an die Bundeskanzlerin
In dem Schreiben vom 23. April 2020 teilt die DGfdB der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder mit, dass sie ein Regelwerk entwickelt habe, wie der „Betrieb von Bädern unter abflauenden Pandemiebedingen“ stufenweise wieder aufgenommen werden könne. Der dem Schreiben beigefügte „Pandemieplan Bäder“ könne „bereits eine Grundlage vieler Bäderbetriebe bei der Vorbereitung eines Neustarts ihrer Anlagen (bilden) und könnte gegebenenfalls Bausteine für die Formulierung von Voraussetzungen des Betriebs von Bädern seitens des Gesetzgebers unter den zu erwartenden Bedingungen der kommenden Monate bieten.“
DGfdB-Fachbericht „Pandemieplan Bäder“
22.04.2020
Kein Corona-Nothilfefonds für den Sport – Mitteilung aus dem Bundestag vom 22. April 2020
Auf der Website des Bundestages www.bundestag.de/presse/hib/ wurde am 22. April 2020 folgende Mitteilung veröffentlicht:
Berlin: (hib/HAU) Die Auflage eines Nothilfefonds für den Sport aufgrund der Corona-Krise, "ohne zu wissen, wer in welcher Form geschädigt ist", ergibt aus Sicht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Stephan Mayer (CSU), derzeit keinen Sinn. Während der Sitzung des Sportausschusses am Mittwoch sagte Mayer, das BMI stehe in dieser Frage in einem engen Kontakt mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und habe gegenüber den Sportfachverbänden frühzeitig signalisiert, dass man offen für eine größtmögliche Flexibilisierung der Haushaltsmittel im Jahr 2020 sei und diese Mittel unkompliziert abfließen könnten. Es gebe derzeit keine größeren Kalamitäten bei den Sportfachverbänden, sagte der Staatssekretär, der auch das Vorziehen der für die Olympischen Sommerspiele 2020 geplanten Entsendekosten für andere Bereiche des Sports ablehnte. Die Entsendekosten würden für die in das Jahr 2021 verlegten Spiele übernommen. Eine anderweitige Auszahlung sei nicht geplant.
Mit Blick auf die Verschiebung der Olympischen Spiele von Tokyo seien die entsprechenden Fördersysteme für die Kaderathleten um ein Jahr verlängert worden, sagte Mayer. Ursprünglich bis Ende 2020 befristet beschäftigte Trainer sollen entsprechend bis Ende 2021 verlängert werden.
Mit der Verschiebung der Olympischen Spiele sei für Athleten und Trainer nach einer Phase der Verunsicherung Planungssicherheit geschaffen worden, sagte DOSB-Vertreter Christian Sachs. Allerdings würden sich damit auch Verschiebungen in der Lebensplanung einiger Athleten ergeben. Sachs verwies auf die für Olympia qualifizierten Hockeyteams der Frauen und Männer, in denen es Spielerinnen und Spieler gebe, die die Spiele als Abschluss ihrer sportlichen Karriere ansehen und ihre berufliche Entwicklung daran angepasst hatten.
Sachs bestätigte gleichwohl den Eindruck, dass die Bundeskaderathleten in einer relativ komfortablen Situation seien. Anders sehe es bei Sportlern und Sportarten aus, die sich hauptsächlich über Zuschauereinnahmen und Sponsorengelder finanzierten. So sei etwa in den semi-professionellen Ligen der Handballer, Basketballer oder Volleyballer, ebenso wie in den unteren Fußballigen, mit dem Rückzug oder dem Konkurs vieler Vereine zu rechnen. Der DOSB-Vertreter machte in diesem Zusammenhang auch deutlich, dass eine Erlaubnis für das Stattfinden sogenannter Geisterspiele ohne Zuschauer nicht nur exklusiv für den Fußball gelten dürfe.
Zu den Plänen der Deutschen Fußballliga (DFL), den Ligaspielbetrieb wieder aufzunehmen, zu denen auch intensive und regelmäßige Corona-Tests der Spieler gehören, äußerte sich auch ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Er warnte vor einer Ressourcenkonkurrenz. Die vorhandenen Testressourcen müssten prioritär für den Schutz gefährdeter Personengruppen genutzt werden, da es dort derzeit noch Knappheiten gebe, sagte er. Ein Schnelltest, ähnlich einem Schwangerschaftstest, befinde sich erst in der Entwicklung und könne noch nicht genutzt werden, so der Ministeriumsvertreter. Da es sich um den Berufsfußball handle, würden die Arbeitsschutzrichtlinien gelten. Daher sei die Bewertung des DFL-Konzeptes beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt.
Was die Möglichkeiten der Wiederaufnahme des Vereinssports angeht, so zeigte sich Innenstaatssekretär Mayer "nicht sehr glücklich" über den "bunten Flickenteppich" der Länder. Während einige Individualsportarten unter freiem Himmel in einigen Ländern schon jetzt wieder erlaubt seien, hielten sich andere Länder dabei noch zurück. Er hoffe, sagte Mayer, dass bei der den Ländern obliegenden Definition, was eine nicht erlaubte Großveranstaltung genau sei, nicht erneut ein solcher Flickenteppich entstehe. Zugleich machte er deutlich, dass derzeit noch nicht verlässlich gesagt werden könne, ab wann Hallensportarten wieder betrieben werden dürfen.
Sport / Ausschuss – 22.04.2020 (hib 417/2020)
18.04.2020
Stadt Köln und Stadtsportbund Köln bieten kurzfristige juristische Hilfe
PM der Stadt Köln:
Die aktuelle Situation durch die Corona-Pandemie stellt die Kölner Sportvereine, insbesondere diese mit ehrenamtlich tätigen Vorständen, vor neuartige und ernstzunehmende Probleme, die trotz allen persönlichen Engagements teilweise nicht mehr ohne externe Hilfe zu lösen sind. Um die rund 630 Sportvereine im Stadtgebiet über den kurzfristig eingerichteten Notfallfonds mit einem Budget von 300.000 Euro hinaus auch juristisch in dieser Krise bestmöglich zu unterstützen, vermitteln die Stadt Köln und der Stadtsportbund Köln (SSBK) ab sofort eine kostenfreie Rechtsberatung für Vereine.
Zur Beantwortung aktuell aufkommender rechtlicher Fragen steht in einem ersten Schritt eine juristische Expertengruppe bereit, die Vereine in den verschiedenen Rechtsgebieten berät und ihre Fragen beantwortet. Ab sofort können sich deshalb Vereine über ihre Vorstände und Geschäftsführer mit ihren Fragen per E-Mail an den SSBK wenden. Damit alle Vereine Zugang zu den so gesammelten Informationen erhalten, werden alle Fragen und Antworten auf den Internetseiten von Stadtsportbund Köln und Stadt Köln als FAQ veröffentlicht.
In einem zweiten Schritt prüfen Stadt Köln und SSBK anhand der gestellten Fragen, ob für bestimmte Themengebiete unter der Moderation des SSBK eine kostenfreie Telefonkonferenz zwischen Fragesteller und zuständigen Anwälten vereinbart werden kann. Sollte darüber hinaus Klärungs- und Beratungsbedarf bestehen, können Vereine in einem dritten Schritt eine Rechtsanwaltskanzlei ihrer Wahl offiziell mandatieren. Nach vorheriger Absprache mit dem SSBK kann dies grundsätzlich über den Notfalltopf finanziert werden.
Die eingehenden Fragen und Antworten (FAQ) sind abrufbar auf den Internetseiten von Stadtsportbund Köln und Stadt Köln.
Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/artikel/69524/index.html
Stadtsportbund Köln: www.ssbk.de
17.04.2020
Stadt Köln startet online Sportprogramm SPORT@HOME
PM der Stadt Köln: „Bleibt zu Hause und bleibt fit!“ –
Stadt Köln startet online Sportprogramm SPORT@HOME
Die Corona-Krise trifft alle hart, auch Sportliebhaber. Das Sportamt der Stadt Köln hat deshalb eine Sonderaktion auf die Beine gestellt. Unter dem Namen SPORT@HOME wird ab dem heutigen Freitag, 20. März 2020, ein kostenloses Online-Sportprogramm übertragen und anschließend bereitgestellt. Unter der professionellen Anleitung von fit.Köln-Experten, wie etwa Kölner Haie- und DBB-Athletikcoach Arne Greskowiak und Übungsleitern der Kölner Sportvereine, können Kölnerinnen und Kölner zu Hause trainieren. Das sorgt für sportliche Ablenkung in schwierigen Zeiten und ist zudem eine hervorragende gesundheitliche Vorbeugung, die auch der Psyche gut tut. (....)
Ab heute startet täglich um 18.30 Uhr eine etwa 20-minütige Trainingseinheit, die auf den Social Media Accounts von fit.KÖLN übertragen wird: https://www.facebook.com/fitkoeln/ und https://www.instagram.com/fit.koeln/. Die Social Media Kanäle der Stadt Köln weisen auf das Angebot hin: https://www.instagram.com/stadt.koeln/, www.facebook.com/Koeln und twitter.com/koeln.
Interessierte erhalten auf den fit.KOELN-Accounts zusätzlich regelmäßig Informationen zu Ernährung, Gesundheit und Sport. Die Aktion erfolgt mit freundlicher Unterstützung des Stadtsportbunds Köln e. V., koeln.de, Radio Köln und des Magazins „Rausgegangen“. Auch die Einbindung bekannter Persönlichkeiten des Kölner Sports ist geplant.
Präsentation der Stadt Köln Sport@Home
14.04.2020
Zehn Leitplanken: Positionspapier zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sports (DOSB )
Am 14. April 2020 hat der DOSB unter dem Titel „SPORTDEUTSCHLAND bietet aktive Mithilfe an“ auf seiner Homepage ein Positionspapier „für die schrittweise Rückkehr in ein normales gesellschaftliches Leben“ veröffentlicht und auf der Grundlage von zehn generellen Leitplanken dargestellt, wie der vereinsbasierte Sport wieder aufgenommen werden könne. Darin wird Alfons Hörmann, Präsident des DOSB, mit den Worten zitiert: „Wie wertvoll der Sport in unserem Leben ist und wie stark der Verzicht darauf schmerzt, erleben und spüren wir alle von Tag zu Tag deutlicher. Daher werden wir seitens des DOSB den offenen Dialog mit der Politik konsequent fortsetzen.“ Und, heißt es weiter in dem Positionspapier „gleichzeitig wollen wir aber auch den vielen Menschen in unserem Land wieder Zugänge zu dem für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden so wertvollen Sporttreiben in ihren Vereinen ermöglichen.“
10.04.2020
Interview mit der ADS-Vorsitzenden Dr. Andrea Fröhlich
Das Corona-Virus bestimmt den Alltag der kommunalen Sportverwaltungen. Die Kommunalverwaltungen sind geschlossen, die Arbeitsweisen verändern sich und manche Aufgaben können zurzeit gar nicht wahrgenommen werden. Die Redaktion „Gemeinde und Sport“ spricht im Interview mit der Vorsitzenden der ADS, Frau Dr. Andrea Fröhlich, unter anderem darüber, was die ADS für ihre Mitglieder tun kann und warum es wichtig ist, dass sich die kommunalen Sportverwaltungen in die Krisenbewältigung einbringen.
Gemeinde und Sport: Die Rathäuser und Kreisverwaltungen sind in Deutschland derzeit geschlossen. Frau Dr. Fröhlich, Sie sind die Vorsitzende der ADS. Was ist Ihr Eindruck? Befinden sich die kommunalen Sportverwaltungen im Shutdown-Modus?
Andrea Fröhlich: Den Eindruck, dass sich in den Sportverwaltungen im wahrsten Sinn des Wortes nichts mehr bewegt, habe ich gar nicht. Das kann ja auch gar nicht sein, schon allein deshalb nicht, weil die kommunalen Sportanlagen, unabhängig davon, ob es sich um Sportplätze oder Sporthallen handelt, gepflegt und unterhalten werden müssen. Stellen Sie sich einmal vor, die Leitungen würden nicht regelmäßig gespült, um beispielsweise den drohenden Legionellenbefall zu verhindern! Gerade mit Blick auf die Sportinfrastruktur müssen einzelne Tätigkeiten fortgesetzt werden. Dort, wo es möglich ist, werden auch Arbeiten, die erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen sind, wie z. B. die Grundreinigung oder Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, vorgezogen.
Wenn auch die Rathäuser geschlossen sind, bedeutet das selbstverständlich nicht, dass die Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Sportverwaltungen überhaupt nicht mehr erreichbar sind. Uns ist nach wie vor wichtig, in dieser schwierigen Situation besonders für die Sportvereine, deren Zweck es ist, die Menschen in Bewegung zu bringen und die das zurzeit nicht können, weiterhin zumindest telefonisch oder per Mail ansprechbar zu sein.
Und schließlich hat die verwaltungsinterne, ämter- oder fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit in diesen Zeiten nach meinem Eindruck noch zugenommen. Viele Kolleginnen und Kollegen aus den Sportverwaltungen arbeiten in Krisenstäben, Koordinierungsgruppen usw. mit, um die jetzt besonders belasteten Verwaltungsstellen zu unterstützen. Also kann man schon sagen, dass das, was man zurzeit auf vielen Plakaten sieht „Wir bleiben für die Bürgerinnen und Bürger da“ auch auf die kommunalen Sportverwaltungen zutrifft.
Gemeinde und Sport: Die Förderung des Sports ist kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wird von Stadt zu Stadt, von Kreis zu Kreis unterschiedlich gehandhabt. Was kann die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter in dieser Situation, in der die örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen mindestens ebenso verschieden sind, überhaupt für ihre Mitglieder tun?
Andrea Fröhlich: Es ist seit Gründung der ADS vor über 70 Jahren von jeher das Prinzip, dass die Mitglieder trotz der unterschiedlicher Ausgangssituation und Herausforderungen voneinander lernen möchten und können, auch nach dem Motto, dass nicht jeder „das Rad neu erfinden“ muss. Auf den Jahrestagungen, in Workshops und über den Newsletter wurden immer wieder Best-Practice-Beispiele aus unseren Mitgliedskommunen vorgestellt. Auch wenn nach meinem Eindruck die Kolleginnen und Kollegen mit ihren Partnern vor Ort praktische und kreative Lösungen entwickeln, scheint dieser Erfahrungs- und Wissensaustausch in dieser für uns alle neuen Situation nützlicher und wichtiger denn je zu sein. Deswegen haben wir auf unserer Website eine so genannte Corona-Seite eingerichtet.
Gemeinde und Sport: Warum ist es so wichtig, dass sich viele ADS-Mitgliedskommunen an diesem Erfahrungsaustausch beteiligen?
Andrea Fröhlich: Täglich erreichen uns allgemein interessierende neue Fragestellungen. Aktuell geht es beispielsweise darum, wie mit den praktischen Abiturprüfungen im Fach Sportumzugehen ist, wenn zum Prüfungszeitpunkt die Sporthallen grundsätzlich noch geschlossen sind. Wem obliegt die Entscheidung? Dem für pädagogische Fragen der Schulen zuständigen Landesbildungsministerium? Oder der Kommune als Sachträger für Schulen einschließlich der Schulsporthallen? Oder gar den Ordnungs- bzw. den für den Infektionsschutz zuständigen Behörden? Hier könnten wir uns vorstellen, dass in der einen oder anderen Verwaltung schon ein Erlass oder eine Verordnung von Landesseite vorliegt oder dass die Beteiligten vor Ort eine Lösung abgestimmt haben. Dieses Wissen könnte in einer anderen (Sport-)Verwaltung, in der die Diskussion noch nicht zum Abschluss gekommen ist, für die Argumentation sehr hilfreich sein.
Schon im letzten Newsletter haben wir deshalb die Kolleginnen und Kollegen in den Mitgliedskommunen ermuntert, uns ihre Erfahrungen mitzuteilen, auch dann, wenn sie selbst meinen, dass das eigene Vorgehen selbstverständlich und nichts „Besonderes“ ist. Diese Bitte, sich aktiv an unserem Erfahrungs- und Informationsaustausch zu beteiligen, möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich wiederholen.
Gemeinde und Sport: Die Aufgaben, die in den kommunalen Sportverwaltungen generell wahrgenommen werden, erscheinen vielen Menschen in dieser Situation nicht relevant zu sein. Sie könnten auch auf einen späteren Zeitraum verschoben werden. Warum ist es aus Ihrer Sicht richtig, dass sich etliche Sportverwaltungen von vornherein und freiwillig ins Krisenmanagement der Kommunen eingebracht haben?
Andrea Fröhlich: Diese Krise hat uns noch einmal unmissverständlich vor Augen geführt, wie abhängig die verschiedenen Lebensbereiche voneinander sind. Sie hat deutlich gemacht, wie wichtig der innere Zusammenhalt ist, dass man sich ohne Wenn und Aber gegenseitig unterstützt. Das sind ja auch Werte, die man im Sport lernt.
Aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sportverwaltungen können sich mit ihrem fachlichen Hintergrund, aber auch mit der ihnen zur Verfügung stehenden Infrastruktur auf besondere Art und Weise einbringen. Sich dann ins kommunale Krisenmanagement mit diesem Wissen, mit den Erfahrungen und auch mit Equipment einzureihen, sehe ich – wie meine Kolleginnen und Kollegen auch – zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger als unsere Verpflichtung an. Deshalb freue ich mich auch, im Rahmen dieses Newsletters schon auf ein paar Beispiele konkret eingehen zu können.
Gemeinde und Sport: Warum ist es auch für die „Zeit danach“ so wichtig, dass die Sportverwaltungen jetzt das ihnen Mögliche tun, die Krisensituation zu bewältigen?
Andrea Fröhlich: Wir haben gesehen, dass der Sport zurzeit nicht Priorität hat. Das ist nachvollziehbar. Wir erleben aber auch, dass die Coronakrise den gesellschaftlichen Zusammenhalt grundsätzlich befördert hat. Dass das auch nach der Krise anhält, ist sicherlich unser aller Wunsch. Der Sport verfügt über die Mittel, Zusammenhalt zu sichern und Gemeinschaft stiftend und auch – das sollte man gerade jetzt nicht vergessen - gesundheitsfördernd zu wirken. Das kann er aber nur, wenn seine Strukturen erhalten bleiben. Müssen auch die Krisenstäbe zurzeit noch andere Schwerpunkte setzen, so können vom Sportamt im Bedarfsfall die Notwendigkeiten für Sport und Bewegung in die aktuelle und künftige Maßnahmenplanung eingebracht werden, damit der kommunale Sport auch in Zukunft seine soziale Wirkung entfalten kann. Die Chance dazu besteht.
09.04.2020
Ausnahme für Training an Bundesstützpunkten (Mülheim an der Ruhr)
In Nordrhein-Westfalen gilt die Ausnahmeregelung nicht nur für die Profisportler, sondern auch für Leistungssportlerinnen und -Sportler anderer Sportarten, d. h., dass Athletinnen und Athleten, die einem Olympia- oder Perspektivkader angehören, an den 25 Bundesstützpunkten in Nordrhein-Westfalen trainieren dürfen – unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Städte dieser Regelung zustimmen. Mülheim an der Ruhr hat ihr zugestimmt. Lesen dazu die nachstehende Information des Mülheimer Sportservices vom 07.04.2020:
„Das Land Nordrhein-Westfalen hat Anfang letzter Woche mitgeteilt, dass Berufssportlern ‚unter den allgemeinen Hygienevorschriften‘ genehmigt wird, wieder auf Sportanlagen zu trainieren, da Profisportler nicht an der Ausübung ihres Berufes gehindert werden dürfen. Dies gilt nicht nur für Fußballprofis, sondern auch für Leistungssportlerinnen und -sportler anderer Sportarten.
Mit der Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung können die zuständigen Behörden Ausnahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen. Konkret betrifft das die Athletinnen und Athleten, die einem Olympia- oder einem Perspektivkader angehören. In Mülheim an der Ruhr gibt es zwei Bundesstützpunkte: Badminton mit fünf Perspektivkader-Spielerinnen und -Spielern und Hockey mit insgesamt 15 Olympia- bzw. Perspektivkader-Spielerinnen und -Spielern. Für diesen Personenkreis und die Trainer wurde vom Mülheimer SportService in Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Rhein-Ruhr die Ausnahmegenehmigung beantragt.
Das Ordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr hat diese erteilt. Somit kann das Training in Kleinstgruppen, z. B. beim Hockey maximal 2 Personen je Platzhälfte plus Trainer, ab sofort aufgenommen werden.
Nach Rücksprache mit den Stützpunktleitungen startete das Hockeytraining am Montag, dem 06. April, das Badmintontraining beginnt nach Ostern, am 14. April.“
Allerdings gilt in Mülheim an der Ruhr wie andernorts die Regelung, dass Bundesligavereinen, die keine Berufssportler haben, nach § 3 Abs. 2 Coronaschutzverordnung „jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt sind.“ Somit konnte die Stadt auch für den Bogensportclub keine Sonderregelung genehmigen.
07.04.2020
Notfallfonds für Kölner Sportvereine mit einem Budget von 300.000 Euro Stadt Köln und Stadtsportbund Köln bieten kurzfristiges Rettungsprogramm
Auch der Kölner Vereinssport ist von der Corona-Pandemie stark betroffen. Die rund 630 Kölner Sportvereine können ihren vielfältigen Aufgaben und Leistungen für die Stadtgesellschaft derzeit kaum nachkommen. Dies ist verbunden mit erheblichen Problemen und insbesondere auch finanziellen Auswirkungen, die schon jetzt teilweise existenzbedrohend für die Vereine und das ehrenamtliche Engagement sind.
Aus diesem Grunde hat die Stadt Köln gemeinsam mit dem Stadtsportbund Köln und in Zusammenarbeit mit Professor Dr. Lutz Thieme vom „RheinAhrCampus Remagen“ der Hochschule Koblenz, ein Hilfsprogramm entwickelt, das die Verluste der Kölner Sportvereine abfangen soll.
Hierzu Kölns Beigeordneter für Bildung, Jugend und Sport, Robert Voigtsberger: „Von der Corona-Pandemie sind auch die Kölner Sportvereine massiv betroffen. Die finanziellen Auswirkungen sind teilweise erheblich und bedrohen den Vereinssport in seiner Struktur. Deshalb handeln wir jetzt sofort und helfen ohne großen bürokratischen Aufwand. Wir werden das Ehrenamt in dieser schwierigen Situation nicht im Stich lassen. Ich danke dem Stadtsportbund für seine Mitarbeit. Auch in der Krise ist der Sport gemeinsam stark“.
Neben einer zinslosen Stundung von Erbbaurechts- und Mietzinsen für die Sportanlage werde die Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe jetzt frühzeitig und vollständig ausgezahlt, um mehr finanzielle Flexibilität bei den Vereinen zu schaffen.
Zur Entlastung bei aktuellen Notsituationen steht außerdem ein Notfallfonds mit einem Budget von 300.000 Euro bereit, der durch Drittmittel weiter aufgestockt werden kann und vom Stadtsportbund Köln verwaltet wird.
04.04.2020
Mitteilung der IAKS Deutschland
Brief an die Mitglieder der IAKS Deutschland. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation möchten wir Ihnen Unterstützung zusichern und die Pläne unseres Verbandes darlegen. Download
03.04.2020
Maßnahmen in der Krisenzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Schwäbisch Hall hat mit der Sperrung der Sportanlagen alle Entgeltforderungen für die komplette Sperrzeit auf 0 gesetzt. Das heißt, es werden keine Gebühren erhoben. Die Sportfördermöglichkeiten zahlen wir möglichst zeitnah nach Antragstellung aus. Alle vertraglichen Verpflichtungen z.B. Betreuungsangebote werden von Seiten der Stadt bisher erfüllt.
Weitere Maßnahmen werden sicherlich noch erfolgen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Odenwälder
Stadt Schwäbisch Hall
Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport
01.04.2020
LSB NRW Onlinesportkurse und Online lernen kostenfrei
Meldung des Sportbildunsgwerk NRW:
Erfahrene Kursleitungen bieten aktuell über 30 unterschiedliche Kurse, von Aroha ® über Zumba ®, Bodyworkout und Yoga oder auch Faszientraining an. Das SportBildungswerk hat seine über 40-jährige Erfahrung mit Sportkursen in die Online-Welt weiterentwickelt und will mit diesem Angebot seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Die Kurse werden kostenfrei über den Partner Sportdeutschland.TV angeboten.
Wir wünschen viel Spaß beim Workout!
www.sportdeutschland.tv/sportbildungswerk-nrw
Meldung des LSB NRW:
Werft doch gerne einen Blick auf unsere vielfältigen digitalen Lernangebote! Ab sofort (und bis mindestens zum 19. April 2020) stehen die kostenlosen sportartübergreifenden Lernkurse zur Verfügung: www.sportbildung-online.de
Themenschwerpunkte sind:
- Kommunikation und Konfliktmanagement
- Haltung- & Bewegungssystem und Funktionsgymnastik
- Sicherheit im Sport
- Koordination und Koordinationsschulung
- HKS und Ausdauer
31.03.2020
Bericht aus Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag meiner Fachbereichsleiterin, Frau Petra Prömpler, darf ich Ihnen einmal schildern, welche Maßnahmen wir hinsichtlich der Verwendung des Personals und der Personaleinsatzplanung im Zuge der Corona-Pandemie vorgenommen haben.
In den städtischen Bädern des Fachbereichs Sport der Stadt Aachen sind rund 60 Personen beschäftigt. Ab dem 16.03.2020 wurden alle Bäder für den öffentlichen Badebetrieb, aber auch Vereins- und Schulschwimmsport geschlossen.
In der ersten Woche der Schließdauer konnten vor allem Arbeiten gemacht werden, die im laufenden Betrieb nur schwer umsetzbar sind, also noch intensivere Grundreinigungsarbeiten als diese ohnehin nach Reinigungsplan erfolgen, Aufräumarbeiten in den Lagern, Herrichten der Außenflächen der Schwimmstätten und ein verstärkter Personaleinsatz im Freibad, welches derzeit wieder für die Freiwassersaison hergerichtet wird.
Ein großer Teil der Beschäftigten hat diese Zeit zudem genutzt, um eine hohe Zahl von Überstunden abzubauen oder bspw. um die Betreuung der eigenen Kinder sicherzustellen auch Minusstunden aufgebaut. Die Stadt Aachen bietet aufgrund der derzeitigen Situation die Möglichkeit bis zu 100 Minusstunden anzusammeln. Da eine Schließung der Sportstätten bis zum 19.04.2020 angeordnet wurde, war schnell klar, dass das Personal absehbar nicht weiter adäquat und vollumfänglich beschäftigt werden kann. Aus diesem Grund wurde innerhalb des Fachbereichs Sport überlegt, welchen sinnvollen Beitrag das Bäderpersonal in der aktuellen Krise leisten kann:
Unterstützung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung
Einen Teil unseres Bäderpersonals konnten wir, auf Anforderung aus dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung, schnell zur Unterstützung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes (OSD) einsetzen. Die Beschäftigten haben die Aufgabe das Stadtgebiet zu bestreifen und zu überprüfen, ob die neuen Auflagen der Rechtsverordnung und der Allgemeinverfügung eingehalten werden. Um dies beurteilen zu können, hat eine Einweisung stattgefunden. Etwaige Verstöße werden dann dem OSD mitgeteilt, der dadurch effizienter zum Einsatz kommen kann. Ansprachen oder sogar Eingriffe erfolgen nicht durch das Bäderpersonal. Der Einsatz erfolgt im Rahmen eines 2-Schicht-Dienstplans in der Zeitspanne von 08:00 – 19:00 Uhr.
Bildung von Hygiene-Teams
Da die Kompetenz auch und vor allem in der täglich Reinigungsarbeit und der damit verbundenen Hygiene liegt, wurde ein Modell der sog. „Hygiene-Teams für die Verwaltung“ entwickelt.
Wir setzen demnach in den großen Verwaltungsgebäuden unsere Hygiene-Teams ein, die bestenfalls immer aus einer schichtführenden Kraft bzw. einer Fachkraft bestehen und zwei bis vier Reinigungskräften. Die Teams sind mit Material aus den Bädern ausgestattet worden, also Servicewagen plus Reinigungsmaterial sowie einer Erstversorgung an Reinigungsmitteln. Die weitere Bereitstellung sowie die Ersatzbeschaffung der Mittel erfolgt über das städtische Reinigungsmanagement.
Insgesamt haben wir inzwischen sechs Hygiene-Teams in 15 Verwaltungsgebäuden im Einsatz. Die Arbeitszeiten werden zentral durch den Oberschwimmmeister erfasst und durch die Badleitung in den Dienstplänen eingepflegt. Die Dienst- und Fachaufsicht verbleibt bei der Teamleitung Personal Bäder innerhalb des Fachbereichs Sport.
Der Einsatz wird durch das Reinigungsmanagement und die Beschäftigten in den Verwaltungsgebäuden als großer Mehrwert wahrgenommen. Da die externen Reinigungsfirmen zunehmend Probleme haben die vereinbarten Reinigungsleistungen zu erbringen, gewinnen die Hygiene-Maßnahmen des Bäderpersonals an zusätzlicher Bedeutung.
Den eingesetzten Beschäftigten wurden vor jeder ersten Dienstaufnahme in den Verwaltungsgebäuden eine Einweisung durch die Teamleitung, den Oberschwimmmeister und den zuständigen Hausmeister des jeweiligen Verwaltungsgebäudes gegeben.
Die grundsätzlichen Sicherheitsstandards aus dem Schwimmbadbetrieb sollen - soweit möglich - analog angewandt werden. Zudem hat es Anweisungen zum Reinigungen bspw. der Aufzüge (Elektrik) und zu Verhaltensregeln gegeben, da es doch ein anderes und neues Arbeitsumfeld ist. Das Personal trägt zudem die dienstliche Oberbekleidung, um für alle als eigenes städtisches Personal erkennbar zu sein.
Zum konkreten Tätigkeitsprofil, welches in Abstimmung mit dem Reinigungsmanagement vorgegeben wurde, gehören vor allem:
- Sämtliche Türen gründlich reinigen
- Türklinken reinigen und desinfizieren
- WC-Bereiche grundreinigen (insbesondere gründliche Reinigung der Armaturen, Trennwände und Wandfliesen)
- Treppengeländer reinigen und desinfizieren
- Reinigung der Griff- und Bedienungselemente in Aufzügen und Paternostern (vorsichtig abwischen und nicht einsprühen (Elektrik!)
- Besucherstühle reinigen und desinfizieren
- ggfls. Fenstergriffe reinigen und desinfizieren
- ggfls. Schränke inkl. Griffe in den Büros von außen reinigen
- ggfls. Wenn von den Kolleg*innen “darum gebeten” auch die Kunden-Sitzbereiche gründlich abwischen.
Für das Reinigen und Desinfizieren der unzähligen Türklinken wurden Pump-Sprüh-Flaschen (1-Liter) angeschafft, um das durch das Fachpersonal vorbereitete gemischte Reinigungsmittel vor Ort abfüllen und verarbeiten zu können.
Wir stellen fest, dass die Hygienestandards, welche das Bäderpersonal ansetzt, deutlich über dem liegen, was im täglichen Verwaltungsalltag in der Reinigung Anwendung findet. Dies ist natürlich auch eine Auszeichnung für das Bäderpersonal und stellt in der jetzigen Zeit einen herauszustellenden Beitrag zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der Verwaltung dar.
Die getroffenen Maßnahmen sind natürlich alle in enger Abstimmung mit dem städt. Krisenmanagement erfolgt.
Ich würde mich freuen, wenn die Ausführungen als Anregung dienlich sein können.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag Frank Meyers
Stadt Aachen - Der Oberbürgermeister, Fachbereich Sport, Teamleiter Personalwesen, Betrieb Schwimmstätten, Öffentlichkeitsarbeit und Datenschutz
30.03.2020
Soforthilfe für Sportvereine
Hallo zusammen,
nachdem der Reitclub Mülheim e.V. am Montag, 23.03.2020 den Landessportbund NRW, den Mülheimer Sportbund e.V. (MSB) und uns (Mülheimer SportService) um eine unbürokratische und schnelle Hilfe zur Abwendung der drohenden Insolvenz gebeten hat, hat er aufgrund der InfoMail des MSB vom 27.03.2020 den Zuschuss online beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nach 32 minütiger Bearbeitung eine Soforthilfe von 9.000 € bewilligt.
Das ist nun wirklich schnelle und unbürokratische Hilfe!
Bleibt alle gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Martina Ellerwald
Stadt Mülheim an der Ruhr, Mülheimer SportService
29.03.2020
Verschiebung der Olympischen Spiele in Tokio 2020
Nun ist es entschieden: Zum ersten Mal in der 124-jährigen Geschichte der Olympischen Spiele der Neuzeit werden die Spiele auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Olympischen Sommerspiele in Tokio finden nicht wie geplant vom 24. Juli bis 09. August 2020 statt, sondern werden auf 2021 verlegt. Nach einer Telefonkonferenz unter anderem mit Japans Premierminister Shinzo Abe teilte IOC-Präsident Thomas Bach mit, dass man sich gemeinschaftlich auf diese historische Entscheidung verständigt habe. Der Präsident des DOSB Alfons Hörmann bewertet die Entscheidung als einen richtigen und enorm wichtigen Schritt für den internationalen Sport und die gesamte Weltgemeinschaft.
**Update**
Jetzt wurde anscheinend schon ein neuer Termin gefunden, es geht also weiter. Die Eröffnungsfeier könnte demnach am 23.Juli 2021 stattfinden.
Olympia-Eröffnungsfeier in Tokio am 23. Juli 2021
27.03.2020
Wirtschaftliche Konsequenzen der Corona-Krise für SPORTDEUTSCHLAND
Der Deutsche Olympische Sportbund hat seine Mitgliedsorganisationen am 24. März 2020 über den Umgang mit dem Coronavirus wie folgt informiert: „Auch wenn überhaupt noch nicht abschätzbar ist, wie lange die Akutphase der Corona-Krise dauern wird, ist uns schon jetzt bewusst, dass diese Krise gesellschaftliche, aber auch wirtschaftliche Konsequenzen für unsere Vereine, Verbände, unsere Athlet*innen und unsere Trainer*innen haben wird. Das Ausmaß dieser Auswirkungen ist derzeit noch nicht ansatzweise absehbar. Wir gehen allerdings davon aus, dass zahlreiche unserer Vereine und Verbände sowie die Athlet*innen und Trainer*innen vor großen existenziellen Herausforderungen stehen werden. Mit Sicherheit werden wir alle sowie unsere Vereine und Verbände zahlreiche Eigenleistungen zur Bewältigung der Krise einbringen (wie beispielsweise ein hohes ehrenamtliches Engagement), aber wir werden diese schwierige Phase vermutlich nicht alleine bewältigen können. Der DOSB setzt sich daher im Auftrag seiner Mitgliedsorganisationen auf Bundesebene intensiv für eine Unterstützung durch die öffentliche Hand ein und fordert einen „Notfallfonds“ für den gemeinnützigen, organisierten Sport in Deutschland.“ Oke Göttlich, Präsident des FC St. Pauli und Mitglied des DFL-Präsidiums antwortet im 24. März 2020 veröffentlichten Interview des Hamburger Abendblattes auf die Frage zur Entscheidungsfindung der DFL in diesem Zusammenhang, dass die DFL unter zwei Prämissen handele: „Erstens die Verbreitung des Virus unterbinden. Dafür holen wir uns sämtliche medizinischen und behördlichen Expertisen ein. Daran werden wir uns halten. Zweitens geht es um die soziale Verantwortung gegenüber sehr vielen Mitarbeitern und deren Familien. Um es einmal klar zu formulieren: Fußball ist keine Freizeit- oder Spaßveranstaltung, sondern ein professioneller Gewerbebetrieb, an dem in Deutschland 56.000 direkte und indirekt bis zu weitere 40.000 Arbeitsplätze hängen. Deshalb müssen wir uns bemühen, die beste Möglichkeit zu finden, wieder ins Spielen zu kommen. Das alles hat mit Salamitaktik nichts zu tun, sondern mit Aufrichtigkeit, sich neuen Erkenntnissen in einer solch einschneidenden Zeit immer wieder neu zu stellen und sich der Verantwortung bewusst zu sein, dass viele Familien daran hängen.“1 Dieses Zitat, dem nicht viel hinzuzufügen ist, verdeutlicht zum Einen die gesellschaftliche Bedeutung des (Profi-)Sports und zum Anderen den engen Zusammenhang von sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung, was Göttlich im Interview unter anderem zur Schlussfolgerung kommen lässt: „Diese Krise wird den Fußball nicht mehr so sein lassen, wie er vorher war. Das gilt auch für andere Unternehmen.“ Aber: „Sport und Kultur wirken für mich wie gesellschaftlicher Kitt. Beide Bereiche können etwas schaffen, was ihnen bereits vor einigen Jahrzehnten gelungen ist: die Menschen mitzunehmen in einen Wandel.“ In dieser Meinung wird Göttlich auch von prominenter Stelle unterstützt. So zeigte sich beispielsweise Kultursenator Carsten Brosda im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt einerseits davon überzeugt, dass der „Schock“, erleben zu müssen, wie fragil die Existenz doch eigentlich sei, nachhallen werde und hofft andererseits doch, dass „wir (vielleicht) mit einer gesteigerten Sensibilität aus der Geschichte herausgehen“2 werden. Dieser Hoffnung schließen wir uns an: Passen Sie gut auf sich auf.
26.03.2020
Kommunale Austauschplattform zum Coronavirus gestartet
Noch einen Schritt weiter geht der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der eine kommunale Austauschplattform zum Coronavirus gestartet hat. Nach Rücksprache mit dem DStGB veröffentlichen wir den Wortlaut der Pressemitteilung dazu an dieser Stelle: „Der Umgang mit den Auswirkungen des Coronavirus fordert auch die Städte und Gemeinden in vielen Bereichen heraus. Auf Initiative der KGSt und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wird heute auf der Austauschplattform „Netzwerk Kommunen“ des DStGB ein eigener Bereich zum Coronavirus eingerichtet. „Zurzeit ergeben sich zahlreiche Fragen. Beispielsweise zu den Hilfen für Kul-turschaffende, zum Personal, dem Umgang mit der Gewerbesteuer, dem Vergaberecht, dem Bauordnungs- und dem Bauplanungsrecht etc. Auf der Online-Plattform „Netzwerk Kommunen“ können Dokumente hochgeladen, wichtige Links geteilt, aber auch Fragen und Umfragen gestellt werden. Experten zu verschiedenen Bereichen können zudem über das integrierte Nachrichtenmodul persönlich angeschrieben werden. Andere Kommunen haben die Möglichkeit, die Dokumente anzusehen und herunterzuladen“
Hier finden Sie den Infobrief
Und hier kommen Sie direkt auf die Seite des DStGB
24.03.2020
Kommunale Sportämter im Umgang mit dem Coronavirus
Es ist erst wenige Wochen her, dass das Coronavirus die Bundesrepublik erreicht hat, und doch hat es unser Leben grundlegend verändert: Schulen und Kindertagesstätten haben geschlossen, Sportvereine und andere Sportanbieter haben ihren Betrieb eingestellt, Spiel- und Übungsbetrieb sind abgesagt, Veranstaltungen finden nicht statt, wir müssen Abstand halten – es besteht eine Kontaktsperre. Wie gehen wir in den kommunalen Sportverwaltungen damit um? Wie können die Arbeitsabläufe und die Förderung des Sports als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe unter den veränderten Bedingungen nicht nur in diesen fordernden Zeiten, sondern trotz der vielen Ungewissheiten auf Dauer gesichert werden? Welche neuen Aufgaben liegen vor uns? Hierzu tauschen wir uns im Vorstand der ADS intensiv aus. Darüber hinaus haben wir noch weitere Kollegen aus Mitgliedskommunen zu ihren Erfahrungen befragt. Allen Sportverwaltungen gemeinsam ist, dass nirgendwo die gesamte Mannschaft an Bord ist. Überall arbeitet ein unterschiedlich hoher Anteil der Beschäftigten - soweit dies der konkrete (Verwaltungs-)Arbeitsplatz zulässt - im Homeoffice. Oft teilt sich das Team in zwei „Schichten“ auf, wobei die eine „Schicht“ beispielsweise in der ersten Woche in der Verwaltung arbeitet, während der andere Teil der Belegschaft zu Hause arbeitet – zumeist mit umgeleiteten Telefon und, wo möglich, per Videoschaltung erreichbar. In der zweiten Woche ist es dann umgekehrt. Grund für die Regelung ist, die Infizierungsgefahr zu reduzieren und dennoch die Abläufe zu sichern. Wenn sich das Digitale auch in dieser Situation als besonders nützlich und hilfreich erweise, so dürfe – so der einhellige Tenor der Kollegen – doch nicht übersehen werden, wie wichtig es sei, dass sich Menschen auch im Sport begegnen und sich mit Gleichgesinnten in der Gruppe bewegen. Dass Letzteres gerade nicht möglich ist, bekämen in besonderer Weise auch die gemeinnützigen Sportvereine zu spüren. Ihnen brächen die Einnahmen beispielsweise aus Kursangeboten und Eintrittsgeldern, aber auch aus Mitgliedsbeiträgen weg, während viele Ausgaben wie Mieten und Betriebskosten für vereinseigene Anlagen weiterliefen. Besonders betroffen seien die Vereine mit hohen Personalkosten. Hinzu käme oftmals, dass bereits gezahlte Kursgebühren für abgesagte Kurse erstattet werden müssten. Bisher – so der bisherige Eindruck – versuchten es die Vereine noch in Selbsthilfe, die Situation zu meistern. Die Vereine sähen es zunächst als ihre Kernaufgabe an, die Mitgliederzahlen konstant zu halten und trotz fehlender „Gegenleistung“ Vereinsaustritte zu vermeiden. „Das Coronavirus beschäftigt das gesamte gesellschaftliche Leben und trifft auch die Sportfamilie sehr hart und unvermittelt. Solidarität, Gemeinschaft und das Erleben von Zusammengehörigkeit haben den Sport in unseren Vereinen groß gemacht. Diese Solidarität erbitte ich jetzt auch von Ihnen in dieser gesellschaftlichen Ausnahmesituation“, appelliert Hans-Jacob Tiessen, Präsident des Landessportverbandes Schleswig-Holstein, in einem Schreiben an die Sportvereine. Noch scheint die Solidargemeinschaft „Sportverein“ im Großen und Ganzen zu funktionieren. Heiner Koch, Fachbereichsleiter bei der Stadt Pinneberg, und Jan-Peter Bertram, Fachbereichsleiter bei der Stadt Norderstedt und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kultur, Schule, Sport der Mittelstädte im Städteverband Schleswig-Holstein, ist noch kein Fall bekannt, dass sich ein Verein zur Abwendung der drohenden Insolvenz hilfesuchend an die Kommune gewandt hat
Gemeinde und Sport – Ausgabe 02/2020 – Stand: Sonntag, 29. März 2020
Diesen Schritt mussten einige wenige Vereine jedoch schon gehen. Darauf bereiten sich die Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Sportverwaltungen vor. So habe das Sportamt der Stadt Köln, das rund 800 Sportvereine betreut, für diese Fälle ein Notfallprogramm erarbeitet, teilt Gregor Timmer, Sportamtsleiter der Stadt, mit. Dieses Notfallprogramm sei aber noch nicht in Kraft, sondern befinde sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Dabei sei, so Timmer weiter, nicht nur eine Abstimmung mit der Kämmerei und dem Rechtsamt erforderlich, in dieser besonderen Situation seien auch Abstimmungsgespräche mit dem Kulturamt, das vom Coranavirus ebenso betroffen sei, geführt worden, um innerhalb der Verwaltung zu einheitlichen Lösungen im gesamten Bereich der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben zu kommen. Unabhängig von der grundsätzlich zu gewährleistenden Einheitlichkeit der Verwaltung handele es sich hierbei innerhalb der Verwaltung auch um einen Akt der Gemeinsamkeit und Solidarität im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger. Allein, das ergibt sich aus den Aussagen der Kolleginnen und Kollegen, kann die Verwaltung über die Notfallprogramme und Hilfen für Vereine in der Regel nicht entscheiden. Fast immer ist eine Beschlussfassung des entsprechend der festgelegten Wertgrenzen zuständigen Gremiums (Rat, Ausschuss usw.) erforderlich. Diese treten in dieser Zeit jedoch nicht zusammen. Wenn auch bisher noch kein Fall von so großer Dringlichkeit bekannt geworden ist, der eine unmittelbare Entscheidung erfordert, so zeigen sich die Kolleginnen und Kollegen auch für solche absoluten Ausnahmesituationen vorbereitet und führen das Instrument der Eilentscheidung an. § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ermöglicht die Anordnung durch den Hauptverwaltungsbeamten: „Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die Gemeindevertretung und für die Ausschüsse an. Sie oder er darf diese Befugnis nicht übertragen. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind der Gemeindevertretung oder dem Ausschuss unverzüglich mitzuteilen. Die Gemeindevertretung oder der Ausschuss kann die Eilentscheidung aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.“ Ähnliche Regelungen sehen auch die Gemeindeordnungen anderer Bundesländer vor. So bleibt die Verwaltung auch in Krisensituationen bei Bedarf und in stringent zu handhabenden Ausnahmesituationen handlungsfähig. Dabei ist es noch gar nicht sicher, ob es überall gelingt, mit Notprogrammen und kommunalen Rettungsschirmen alle Strukturen über die benötigte Zeit zu retten. Eine besondere Herausforderung, für die es kein Patentrezept gebe, sieht auch Marion Marx, stellv. Geschäftsführerin des Städteverbandes Schleswig-Holstein, auf die Kommunen zukommen. Sie beobachtet innerhalb der Kommunalverwaltungen über alle Ressortgrenzen hinweg einen besonderen Zusammenhalt. „Wir erleben momentan, dass und wie wir alle aufeinander angewiesen sind“, sagt sie und berichtet von Beispielen, wo die gesamte Verwaltung zusammengerückt sei und die Bereiche, die zurzeit unmittelbar nicht so gefordert sind, andere Bereiche wie z. B. die Ordnungsbehörden und in den kreisfreien Städten und Kreisen die Gesundheitsämter unterstützt werden. Diese Gemeinsamkeit mache, schlussfolgert sie, in gewisser Weise den Kern der Kommunalverwaltung aus. Das sieht auch Kollege Timmer so. Die Stadt Köln praktiziere derzeit eine so genannte kaskadierende Personalplanung. Den Kategorien 1 und 2 gehörten demnach alle Ämter und Verwaltungsbereiche an, die der unmittelbaren Aufrechterhaltung und Sicherung der lebenswichtigen Aufgaben und der Infrastruktur dienten. Alle anderen Bereiche, so auch das Sportamt, seien der Kategorie 3 zuzuordnen. So habe das Sportamt, das im eigens gebildeten Krisenstab mitarbeite, selbstverständlich zwei Mitarbeiter zum neu eingerichteten Corona-Info-Zentrum abgeordnet. Beispiele und Lösungsansätze wie die hier kurz aufgezeigten gibt es nach unserer Überzeugung in unseren Mitgliedskommunen viele. Lassen Sie uns an Ihren Überlegungen und Erfahrungen unter ads@ads-sportverwaltung.de teilhaben.