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Erweiterte Fördermöglichkeiten über den Investitionspakt Sportstätten sowie im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur | ADS Sportverwaltung
Erweiterte Fördermöglichkeiten über den Investitionspakt Sportstätten sowie im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Kurzüberblick: Im Zuge der Beschlussfassung zum zweiten Nachtragshaushalt des Bundestages wurden neue Mittel für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sowie Mittel für einen Investitionspakt Sportstätten bewilligt. Für den Investitionspakt Sportstätten stehen insgesamt 150 Mio. Euro und für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen 600 Mio. Euro an Bundesmittel zur Verfügung. Das Programm zielt auf die Behebung des Investitions-staus in den Kommunen. Es handelt sich hierbei um ein reines Bundesprogramm ohne zusätzliche Mittel der Länder. Die Förderquote des Bundes beträgt für dieses Förderprogramm in der Regel 45 Prozent der Projektkosten. Bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune besteht jedoch die Möglichkeit, eine Erhöhung der Bundesförderung auf bis zu 90 Prozent zu erhalten. Bitte prüfen Sie die offizielle Homepage des Förderprogramms unter https://www.sport-jugend-kultur.de/aktu-elles/ in den kommenden Wochen für weitere Informationen.